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Mehr als 1,1 Millionen Euro Entschädigungen: Rekord bei Agentur für Passagierrechte

Hauptgrudn für die geführten Verfahren im Flugverkehr waren Annullierungen.
Hauptgrudn für die geführten Verfahren im Flugverkehr waren Annullierungen. ©APA/dpa/Boris Roessler
Über eine deutliche Steigerung an Beschwerden und Schlichtungsverfahren hat die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien berichtet. Demnach gab es im vergangenen Jahr 61 Prozent mehr Beanstandungen, was einen Rekord bedeute.

Insgesamt hat die Agentur rund 1,2 Millionen Euro an Entschädigung für Reisende erstritten.

Die apf setzt sich für Reisende im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr ein. Im Rahmen außergerichtlicher Schlichtungsverfahren verhilft sie Passagieren kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht. Die Agentur habe auch 2018 “wieder ihre Durchsetzungsstärke gezeigt”, freute sich Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ).

1,1 Millionen Euro Entschädigung: Größter Anteil im Flugbereich

Mit rund 1,1 Millionen Euro Entschädigung entfiel der größte Anteil auf den Flugbereich, gefolgt vom Bahnverkehr (50.700 Euro) und dem Busverkehr (knapp 2.300 Euro). 81 Prozent der Verfahren wurden positiv abgeschlossen.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 6.248 schriftliche Beschwerden bei der apf eingebracht. Es wurden 3.279 Verfahren abgeschlossen, ein Anstieg um 40 Prozent im Vergleich zu 2017. Mit 2.770 abgeschlossenen Verfahren (Anstieg von rund 61 Prozent zum Vorjahr) entfiel der Großteil auf den Flugverkehr, gefolgt vom Bahnverkehr mit 472 Verfahren und vom Busverkehr mit 37 Verfahren. Die durchschnittliche Dauer betrug rund 35 Tage.

Annulierungen waren Hauptgrund für Verfahren

Hauptgrund für geführte Verfahren im Flugverkehr war 2018 mit 49,5 Prozent die Annullierung, gefolgt von Verspätung mit 45,6 Prozent und Nichtbeförderung – z.B. durch Flugüberbuchung – mit 4,5 Prozent. Mit 42 Prozent war der Hauptgrund der abgeschlossenen Verfahren im Bahnverkehr die Fahrpreiserstattung, gefolgt von Verspätungsentschädigung (für Ticketkosten) und Entschädigung (für andere Folgekosten) mit 28 Prozent. Auf Platz drei lagen mit elf Prozent Strafzahlungen bzw. Inkassoforderungen.

Bei dem Pressetermin wurde auch auf Travel-Net hingewiesen, 2017 unter Mithilfe der apf in Berlin gegründet. Dieses habe die europäische Vernetzung von nationalen Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung zum Ziel. “Besonders im internationalen Flugverkehr ist die Vernetzung durch Zusammenschlüsse wie Travel-Net für eine effiziente und effektive Verfahrensführung unumgänglich”, sagte Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf.

(APA/Red)

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