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Medizinstudium: Österreichische Quotenregelung weiter in Schwebe

Die EU-Kommission wird wohl erst Anfang 2017 über Österreichs Quotenregelung an den Medizinunis entscheiden.
Die EU-Kommission wird wohl erst Anfang 2017 über Österreichs Quotenregelung an den Medizinunis entscheiden. ©APA/Helmut Fohringer
Die EU-Kommission wird wohl erst Anfang des kommenden Jahres über Österreichs Quotenregelung für ausländische Medizinstudenten entscheiden.

Die EU-Kommission dürfte wohl erst Anfang 2017 über die Quotenregelung für ausländische Medizinstudenten in Österreich entscheiden, hieß es Mittwoch in Brüssel. Dabei sind drei Möglichkeiten denkbar: Entweder ein Vertragsverletzungsverfahren, oder die Verlängerung der Quotenregelung oder der Fall wird überhaupt abgeschlossen.

Ursprünglich hatte die Kommission eine Entscheidung bis Jahresende angekündigt. Dann laufe auch die Quotenregelung aus. Nun dürfte sich die Entscheidung etwas verzögern.

Vor zwei Wochen berichteten Medien unter Verweis auf ein internes Papier der Kommission, dass die Quotenregelung halten dürfte. Die Entscheidung werde noch intern geprüft. Demnach soll das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich mit Ende 2016 eingestellt werden. Allerdings liefen die Überprüfungen noch, doch habe Österreich offenbar nachweisen können, dass insbesondere der Zustrom von Studierenden aus Deutschland langfristig eine Gefährdung der medizinischen Versorgung im Land bedeuten könnte, hieß es.

Wie Österreich die Quotenregelung gegenüber der EU argumentiert

Die Quotenregelung für das Medizinstudium gilt seit 2006. 75 Prozent der Plätze für Human-und Zahnmedizin sind für österreichische Maturanten reserviert, 20 Prozent gehen an EU-Bürger und fünf Prozent an Nicht-EU-Bürger. Diese Maßnahme war eingeführt worden, da nach der Aufhebung der bis dahin gültigen Zugangsregelung (in Österreich studieren durfte nur, wer auch in seinem Heimatstaat über eine Studienberechtigung für das jeweilige Fach verfügte, Anm.) durch den Europäischen Gerichtshof zahlreiche Numerus-Clausus-Flüchtlinge aus Deutschland nach Österreich strömten. Außerdem wurde die Zahl der Anfänger-Studienplätze für Human- und Zahnmedizin an den öffentlichen Unis auf 1.500 beschränkt (mittlerweile 1.620; ab 2022: 1.800).

Die Quote war ursprünglich von der EU-Kommission wegen der Diskriminierung von EU-Bürgern bekämpft worden. Bis Ende 2016 wurde allerdings ein Moratorium gewährt: Bis dahin muss Österreich nachweisen, dass ohne Quote die medizinische Versorgung des Landes nicht gesichert ist – etwa, weil Studenten aus Deutschland (sie stellen die große Mehrheit der Studenten aus EU-Ländern, Anm.) nach ihrem Studienabschluss Österreich wieder verlassen und dem heimischen Gesundheitssystem damit nicht zur Verfügung stehen. Anfang Oktober schickte Österreich einen rund 180 Seiten starken Bericht nach Brüssel, der diese drohende Entwicklung untermauern sollte. Dieses Schreiben wird weiterhin geprüft.

(APA, Red.)

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