AA

Medizinstudentin ertränkt: Urteil aufgehoben

Symbolfoto |&copy APA
Symbolfoto |&copy APA
Der Mordprozess um den schrecklichen Tod der 22-jährigen Medizinstudentin Barbara E. wird nach einer Entscheidung des Gerichtshofs neu aufgerollt - OGH entdeckte formale Fehler.

Ein Wiener Schwurgericht (Vorsitz: Kurt Wachsmann) hatte im vergangenen Juli den 39 Jahre alten Alfonso B. wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Angolaner hatte am 8. Oktober 2002 die um 17 Jahre jüngere Frau zunächst bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, danach über eine Kaimauer in die Neue Donau geworfen und ertränkt, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte.

Das umstrittene Urteil sorgte nicht nur im Wiener Landesgericht für beträchtliches Aufsehen: Die Geschworenen hatten mit 5:3 Stimmen die Mordanklage verneint und dem Angeklagten eine „allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung“ zugestanden, in der er sich zu der Tat hinreißen habe lassen. Staatsanwalt Josef Holzleithner bekämpfte diese in seinen Augen völlig verfehlte Entscheidung mit einer Nichtigkeitsbeschwerde und hatte damit nun vor dem Höchstgericht Erfolg.

Urteil aus formalen Gründen aufgehoben

Für den OGH war nicht schlüssig festzustellen, weshalb die Totschlag-Variante überhaupt in den Fragenkatalog aufgenommen wurde, mit dem sich die Geschworenen auseinander zu setzen hatten. Alfonso B. hatte sich im Zuge seiner ausführlichen Beschuldigteneinvernahme nämlich nicht dahin gehend, sondern in Richtung absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge verantwortet. Aus formalen Gründen wurde das Urteil daher aufgehoben und der Akt zur neuerlichen Verhandlung an die erste Instanz zurückverwiesen.

Der zweite Rechtsgang dürfte einige Monate auf sich warten lassen, zumal noch gar nicht feststeht, wer diesen leiten wird. Der vorsitzende Richter wird in jedem Fall einige Zeit benötigen, um sich einzulesen und die neuerlich zu vernehmenden Zeugen zu laden.

Bluttat war geplant

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Alfonso B. die Bluttat von langer Hand geplant hatte, nachdem sich die Studentin einem gleichaltrigen Kommilitonen zuwandte. Unweit der Kaisermühlenbrücke dürfte er sich mit der 22-Jährigen verabredet haben, wo er sie laut Anklage sogleich am Hals packte. Dann schleifte er sie zur Neuen Donau und warf die regungslose junge Frau ins Wasser.

„Er ertränkte sie, indem er ihren Kopf so lange unter Wasser hielt, bis er sicher sein konnte, dass sie tot war“, heißt es dazu in der Anklageschrift. Barbara E. habe sich nach mehreren Anläufen endgültig von dem um fast 17 Jahre älteren Mann lösen wollen. Staatsanwalt Josef Holzleithner: „Der Angeklagte hat das nicht verkraftet. Dafür hat sie büßen müssen.“

Redaktion: Michael Grim

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Medizinstudentin ertränkt: Urteil aufgehoben
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen