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Mayerhofer: "Habe nie Weisung bekommen"

©AP
Der pensionierte Leiter des BAWAG-Prüfteams der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), Peter Mayerhofer, hat im Zeugenstand im BAWAG-Prozess betont, er habe nie Weisungen bekommen.

Auch die frühere Vizegouverneurin der Nationalbank, Gertrude Tumpel-Gugerell, habe nie bei ihm interveniert, betonte Mayerhofer:
„Ich habe in meiner Tätigkeit noch nie eine Weisung bekommen, wir sind als Prüfteam absolut unabhängig“.

Richterin Claudia Bandion-Ortner erwähnte in der Befragung das Gedächtnisprotokoll des mitangeklagten Ex-BAWAG-Vorstands Christian Büttner. Darin hatte Büttner nach der BAWAG-Vorstandssitzung vom 5. Oktober 2000 geschrieben, „Elsner will Vizegouverneurin Gertrude Tumpel-Gugerell informieren, damit sie mit diesem Wissen die Nationalbanküberprüfung steuern kann“. Elsner und der gesamte übrige BAWAG-Vorstand hatten im Prozess dementiert, dass Elsner damals überhaupt von Frau Tumpel-Gugerell gesprochen habe.

Elsner nahm heute Bezug auf die im Verfahren öfters erwähnte Einladung des Ehepaars Tumpel zu den Salzburger Festspielen durch die BAWAG. „Wären Sie mit dem Herrn Tumpel verheiratet, wären Sie eingeladen worden“, versuchte er die Richterin darauf hinzuweisen, dass seine Einladung für „Tumpel und seine Gattin“ gegolten habe, nicht für Gertrude Tumpel-Gugerell.

Bei einem Abendessen mit dem damaligen Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger, Ex-ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch und Gattinnen und dem Ehepaar Tumpel am 20.12.2000 in Elsners Wohnung sei weder über die hohen BAWAG-Verluste noch über die Prüfung gesprochen worden, betonte Elsner. Dies bestätigte auch Weninger: „Wir wollten vor den Ehegattinnen das Problem nicht behandeln“. „Das Essen hat trotzdem geschmeckt“, fragte die Richterin. „Nein, nicht besonders gut“, so Weninger.

Etwas unklar blieb dann die Frage, wie es zur Verschiebung einer geplanten Folgeprüfung der BAWAG im Jahr 2002 kam. Am 19. August 2002 habe in einer Sitzung des Koordinationsforums die Nationalbank vorgeschlagen, dass man anstatt dieser Prüfung lediglich Managementgespräche machen sollte, so die Richterin. Mayerhofer wusste nicht mehr, wer diesen Vorschlag gemacht habe. Seiner Erinnerung nach habe Kurt Pribil, Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA), damals vorgeschlagen, sofort eine Vorortprüfung zu machen, aus Sicht der OeNB sei jedoch eine Vorortprüfung zum Zeitpunkt der Zusammenführung der BAWAG mit der PSK nicht sinnvoll gewesen. Schließlich sei es dann zu Managementgesprächen mit der BAWAG gekommen.

Dass Mayerhofer nach seiner Pensionierung ein Angebot der BAWAG zu Konsulententätigkeit angenommen hatte, begründete er heute erneut damit, dass ihm damals mehrere Angebote vorgelegen hätten. Die BAWAG sei ihm als die seriöseste der Banken erschienen, erklärte er seine Wahl. Auch eine Bank „im Süden von Österreich“ habe ihm ein Angebot zur Beratungstätigkeit gemacht. „Ich würde heute wahrscheinlich bei meiner zweiten Bank auch hier sitzen“, sagte er. Um welche Bank „im Süden von Österreich“ es sich gehandelt habe, wollte der Zeuge nicht sagen.

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