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Max Strauß zu Haftstrafe verurteilt

Der bayerische Politikersohn Max Strauß ist wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Das Landgericht Augsburg sprach ihn am Donnerstag schuldig, Geheim-Provisionen angenommen und nicht versteuert zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Sohn des langjährigen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß dreieinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hatte Freispruch verlangt.

Nach Überzeugung des Gerichts erhielt Max Strauß von dem Waffen- Lobbyisten Karlheinz Schreiber für Panzer- und Flugzeuggeschäfte umgerechnet 2,6 Millionen Euro Provisionen. Das Geld floss auf das Schweizer Tarnkonto „Maxwell“. Strauß hatte dies dementiert.


Der Fall Strauß – Fast acht Jahre Ermittlungen

Max Strauß, der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, hat laut Urteil des Landgerichts Augsburg vom Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber 5,2 Millionen Mark (2,66 Mio. Euro) Provisionen erhalten und nicht versteuert. Hier die wichtigsten Stationen des Falles:

5. Dezember 1995: Die Staatsanwaltschaft Augsburg leitet gegen Strauß ein Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein.

Dezember 1995: Strauß wird über eine bevorstehende Hausdurchsuchung vorab informiert. Er löscht die Festplatte seines Computers – Begründung: Er sei von einem Virus befallen.

10. Jänner 1996: Der Computer wird sicher gestellt. Später werden Dateinamen „Master.txt“ und „Max???“ rekonstruiert.

3. April 2000: Die Staatsanwaltschaft will die Festplatte noch einmal untersuchen lassen – sie ist bis heute unauffindbar verschwunden.

5. Mai 2003: Das Landgericht Augsburg lässt die Anklage wegen Steuerhinterziehung zu.

Juni 2003: Strauß legt seine Zulassung als Rechtsanwalt in München nieder.

September 2003: Strauß erleidet einen Zusammenbruch und muss stationär in der Psychiatrischen Abteilung der Münchner Universitätsklinik behandelt werden.

November 2003: Die Staatsanwaltschaft München erhebt Anklage gegen Strauß wegen Beihilfe zum Betrug in neun Fällen. Er soll als Justiziar der Anlagefirma Wabag wissentlich an Betrugsfällen beteiligt gewesen sein.

November 2003: Geschädigte Wabag-Anleger kündigen Schadensersatzklage gegen Strauß in Höhe von vier Millionen Euro an. Insgesamt sollen durch die Wabag-Affäre tausende Anleger um rund 100 Millionen Euro geschädigt worden sein.

20. Jänner 2004: Vor der 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg beginnt das Steuerstrafverfahren gegen Strauß.

16. April 2004: Das Landgericht München I verurteilt Strauß wegen Beihilfe zum millionenschweren Anlagebetrug der Wabag-Firmengruppe zu einer Geldstrafe von 300.000 Euro. Strafmildernd wirkte das volle Geständnis des Angeklagten.

8. Juli 2004: Im Augsburger Steuerstrafverfahren plädiert die Staatsanwaltschaft auf dreieinhalb Jahre Haft, die Verteidigung auf Freispruch.

15. Juli 2004: Max Strauß wird zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

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