Maximillian Schrems, der österreichische Facebook-Kläger, konnte einen Etappensieg vor dem Europäischen Gerichtshof erreichen. Am Mittwoch wurde die Entscheidung der EU-Kommission zum "Safe Harbour"-Abkommen mit den USA über ein angemessenes Datenschutzniveau für ungültig erklärt.
Sammelklage: Urteil schriftlich
Verhandlung um Sammelklage
Termin für Verhandlung steht
Klage bei EU-Kommission
Schrems hatte in dem Rechtsstreit (C-362/14) gegen die Übermittlung von Facebook-Daten an die USA geklagt.
Grund für die Entscheidung zugunsten Schrems
Nach Ansicht des Generalanwaltes hindert die Entscheidung der EU-Kommission, mit der die Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten in den Vereinigten Staaten festgestellt wird, die nationalen Behörden nicht daran, die Übermittlung der Daten europäischer Nutzer von Facebook an Server, die sich in den Vereinigten Staaten befinden, auszusetzen.
(apa/red)