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Maurer-Prozess findet im Großen Schwurgerichtssaal statt

Am Freitag wird der Prozess fortgesetzt.
Am Freitag wird der Prozess fortgesetzt. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Das Wiener Landesgericht für Strafsachen verlegt den Prozess gegen die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer, der am kommenden Freitag fortgesetzt wird, in den Großen Schwurgerichtssaal.
Schuldspruch gegen Maurer

Gerichtssprecherin Christina Salzborn begründete das am Mittwochnachmittag "mit der derzeitigen Situation im Zusammenhang mit Covid-19 und um die notwendigen Abstände einhalten zu können".

Nur jeder dritte Sitzplatz steht zur Verfüung

Um die Wahrung der Abstandsregelung sicherzustellen, steht im Verhandlungssaal Journalisten und Besuchern nur jeder dritte Sitzplatz zur Verfügung. Stehplätze werden nicht zugelassen, so dass bei den deutlich reduzierten Kapazitäten ein zeitgerechtes Erscheinen ratsam erscheint, um in den Saal gelassen zu werden.

Das Landesgericht betonte, dass auch Kiebitze während der gesamten Verhandlung verpflichtend einen Mund-Nasenschutz zu tragen haben. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass sich ein am Landesgericht tätiger Rechtspraktikant mit SARS-CoV-2 infiziert hat. Wo und unter welchen Umständen, ist noch unklar.

Maurer veröffentlichte private Facebook-Nachricht

Die Hintergründe des Verfahrens: Maurer hatte am 30. Mai 2018 via Twitter eine private Facebook-Nachricht öffentlich gemacht, die sie tags zuvor vom Account eines Josefstädter Bierwirten bekommen hatte. Sie habe diese Nachricht "nicht so stehen lassen" wollen, rechtfertigte sich Maurer später. Der Inhalt war grob obszön, außerdem war die Grün-Politikerin wenige Stunden vor Erhalt der Nachricht an dem Lokal vorbeigegangen und soll von dem draußen stehenden Betreiber und zwei anderen Männern ungut angesprochen worden sein. Weil sie keine rechtliche Möglichkeit sah, gegen die obszönen Anzüglichkeiten vorzugehen, habe sie diese publik gemacht, erläuterte Maurer.

Der Bierwirt, vertreten von Adrian E. Hollaender, behauptet, die Nachrichten seien von einem in seinem Lokal stehenden Computer, aber nicht von ihm selbst verfasst und abgeschickt worden. Er klagte Maurer, die im Oktober 2018 im ersten Rechtsgang wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt wurde. Weitere 4.000 Euro wurden dem Lokalbetreiber für die "erlittene Unbill" zugesprochen. Zudem hätte Maurer die Kosten des Verfahrens übernehmen müssen.

Prozess wird nach fast einem Jahr fortgesetzt

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob allerdings im März 2019 diese Entscheidung auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an. Dieses wurde im September eröffnet und erfährt nun nach einer fast auf den Tag genau einjährigen Unterbrechung seine Fortsetzung.

(APA/Red)

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