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Maurer gegen Wiener Bierwirt: "Arschloch" laut Gericht ok

Sigi Maurer soll vom Bierwirt online belästigt worden sein.
Sigi Maurer soll vom Bierwirt online belästigt worden sein. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Die Grünen-Politikerin Sigrid Maurer darf den Bierwirt laut Gericht offiziell "Arschloch" nennen. Der Bierwirt scheiterte mit seiner Unterlassungsklage, das Urteil ist rechtskräftig.
Bierwirt nach Bluttat in U-Haft

Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Grünen Klubobfrau Sigrid Maurer und dem Bierwirt ist nun auch zivilrechtlich beendet. Der Bierwirt, der inzwischen wegen Mordverdachts an seiner Lebensgefährtin in U-Haft sitzt, scheiterte laut "Presse" (Montagsausgabe) mit einer Unterlassungsklage gegen die Politikerin. Nachdem Maurer obszöne E-Mails bekommen hatte, nannte sie den Bierwirt "Arschloch". Laut einem rechtskräftigen Urteil des Wiener Landesgerichts durfte sie das.

"Arschloch" von Meinungsfreiheit gedeckt

Die Bezeichnung sei vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, hatte schon das Bezirksgericht Josefstadt die Klage des Bierwirts abgewiesen und dabei verwies auf den legendären "Trottelfall" verwiesen: Laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte erlaubte die Meinungsfreiheit, dass ein Journalist den damaligen FPÖ-Chef Jörg Haider (1950-2008) einen Trottel nannte, weil der sich in einer Rede selbst widersprochen hatte.

Beide Beleidigende seien vor der Äußerung in Entrüstung versetzt geworden, argumentierte das Bezirksgericht. Maurer hatte Ende Mai 2018 obszöne Nachrichten erhalten, die vom Facebook-Account des Bierwirts ausgegangen waren. Die Argumentation des Bierwirts, dass diese Nachrichten nicht von ihm stammten und jeder im Lokal den Computer benützen könne, nahm ihm das Gericht nicht ab. Der Wirt habe sich auch in den anhängigen Verfahren ordinär geäußert, hieß es.

"Überspitzte Formulierung" orientierte sich an Fakten

Das Landesgericht bestätigte nun das Urteil: Bis zur Grenze des Wertungsexzesses "können auch massive, stark in die Ehre eingreifende Kritik und überspitzte Formulierungen, die sich an konkreten Fakten orientieren, zulässig sein", zitierte die "Presse".

Maurer hatte die obszönen Botschaften auf Twitter öffentlich gemacht und den Wirt namentlich genannt, woraufhin dieser eine strafrechtliche Privatklage gegen Maurer wegen übler Nachrede einreichte. Im Februar zog er diese überraschend zurück, woraufhin die grüne Klubchefin rechtskräftig freigesprochen wurde. Vor den Zivilgerichten klagte der Bierlokalbesitzer Maurer wegen Ehrenbeleidigung auf Unterlassung - sie dürfe ihn nicht mehr "Arschloch" nennen. Dies hatte Maurer nach ihrer ersten Reaktion auf Twitter auch noch in einer individuellen Nachricht an den Vorgänger des Bierwirts getan.

(APA/red)

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