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Matura soll künftig als Sprachnachweis reichen

Deutschkenntnisse nötig für Staatsbürgerschaft
Deutschkenntnisse nötig für Staatsbürgerschaft
Das Innenministerium hat den Staatsbürgerschaftsbehörden der Länder "empfohlen", eine österreichische Matura als Nachweis der beim Erwerb der Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren zu belegenden Deutschkenntnisse zu akzeptieren. Bisher war das nicht der Fall. Ein Studium an einer österreichischen Uni allein ist dagegen auch weiter nicht ausreichend.


Für den Staatsbürgerschaftserwerb bereits nach sechs Jahren Aufenthalt ist unter anderem die Vorlage “eines allgemein anerkannten Sprachdiploms oder Kurszeugnisses zumindest auf B2-Niveau” erforderlich. Das entspricht in etwa Kenntnissen auf Maturaniveau in der ersten lebenden Fremdsprache. In einer Verordnung werden Einrichtungen wie etwa das Österreichische Sprachdiplom Deutsch oder das Goethe-Institut aufgezählt, deren Diplome diese Voraussetzung vermitteln.

Eine österreichische Matura, bei der verpflichtend auch eine Deutsch-Klausur erfolgreich absolviert werden muss, wird dagegen nicht explizit erwähnt. Dementsprechend mussten etwa Maturanten für den Staatsbürgerschafserwerb noch einmal gesondert Deutschkenntnisse nachweisen, vereinzelt betraf dies sogar Absolventen eines Germanistik-Studiums.

Das soll sich nun ändern: Zwar gibt es keine rechtlichen Änderungen – allerdings habe man den Staatsbürgerschaftsbehörden der Länder “eine Empfehlung dahingehend übermittelt, die österreichische Matura als ausreichenden Nachweis auch für das B2-Niveau anzuerkennen”, so Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen Alev Korun.

Für diese Empfehlung wurde auch die Expertise des Bildungsministeriums (BMBF) bemüht: “Die Erlangung eines österreichischen Reifeprüfungs- bzw. Reife- und Diplomprüfungszeugnisses im Sinne des § 2b Abs. 1 Schulunterrichtsgesetzes (SchUG) und des § 4 lit. 3 Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge (SchUG-BKV) setzt jedenfalls auch die erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung bzw. Reife-und Diplomprüfung im Unterrichtsfach Deutsch voraus. Wiewohl diese im Hinblick auf die Deutschkenntnisse keiner Kategorisierung im Sinne des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) unterliegt, kann nach Rücksprache mit dem BMBF bestätigt werden, dass durch die erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung im Unterrichtsfach Deutsch das B2-Niveau des GERS jedenfalls als erfüllt zu erachten ist.”

Ein Studium an einer österreichischen Uni allein ist übrigens auch künftig noch nicht ausreichend für den schnelleren Staatsbürgerschaftserwerb. “Ein Studium kann dann als tauglicher Sprachnachweis anerkannt werden, wenn eine Bestätigung vorliegt, dass dafür Deutschkenntnisse auf dem entsprechenden Niveau gemäß des GERS vorhanden sein müssen”, heißt es in der Anfragebeantwortung.

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