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Matura-Reform: Standardisierte Reifeprüfung mit drei Säulen

Ab dem Schuljahr 2013/2014 soll die standardisierte Reifeprüfung zum ersten Mal von AHS-Maturanten durchgeführt werden.
Im Schuljahr 2013/14 sollen die ersten AHS-Maturanten eine standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung absolvieren, die aus drei voneinander unabhängigen Säulen besteht. Im Schuljahr darauf folgen dann auch die ersten berufsbildenden höheren Schulen (BHS). Die dazu nötige Novelle zum Schulunterrichtsgesetz (SchuG) wird am Mittwoch im Nationalrat beschlossen.

Und so soll die neue Matura aussehen: Als Kern gilt die schriftliche Prüfung mit identen, zentral vorgegebenen Aufgabenstellungen, abgehalten am selben Tag in ganz Österreich. Der Klassenlehrer beurteilt die Arbeiten mit Hilfe eines standardisierten Korrekturschlüssels. Jeder Schüler muss eine “Vorwissenschaftliche Arbeit” schreiben und diese bei der mündlichen Matura präsentieren. Bei der mündlichen Prüfung muss der Schüler in jeweils zehn bis 15 Minuten jeweils eine Frage aus zwei bzw. drei Fächern beantworten, diese kommt aus einem von den Fachlehrern der Schule zusammengestellten Themen-Pool.

Im Folgenden die drei Säulen der neuen Matura, wovon in mindestens einer der Schulschwerpunkt berücksichtigt werden muss (z.B Musik im Musikgymnasium).

VORWISSENSCHAFTLICHE ARBEIT (VWA): Die VWA darf in jedem (schulautonomen oder Wahlpflicht-) Gegenstand mit mindestens vier Jahreswochenstunden verfasst werden. Das Thema der 4.500 bis 6.000 Worte umfassenden Arbeit wird bereits gegen Ende der 7. Klasse mit dem Prüfer festgelegt. Während der Erstellung müssen Schüler wie Lehrer Protokoll über die Fortschritte führen, Abgabetermin ist am Beginn des Sommersemesters. Ein Lehrer darf maximal fünf Schüler bei der VWA betreuen; prinzipiell besteht freie Prüferwahl. Ein Lehrer kann ein Thema ablehnen, nicht aber einen Schüler. Wird die Arbeit mit “Nicht Genügend” bewertet, muss sie mit anderer Themenstellung bis zum Herbst wiederholt werden. Zu den schriftlichen und mündlichen Maturaterminen darf der Schüler dennoch antreten.

SCHRIFTLICHE MATURAPRÜFUNG: Die Schüler können zwischen drei oder vier Klausuren wählen, verpflichtend sind Deutsch, Mathematik und die erste lebende Fremdsprache. Als vierte schriftliche Prüfung sind, je nach Schultyp, möglich: eine weitere Fremdsprache, Darstellende Geometrie, Physik oder Biologie. Damit die Leistungen aller Schüler vergleichbar werden, haben sie alle dieselben zentral vergebenen Aufgaben zu erledigen. Ausnahme ist Mathematik, wo es je nach Schultyp differenzierte Fragen gibt. Zur Benotung nutzen die Lehrer einen vorgegebenen Korrektur- und Benotungsschlüssel, anschließend wird die Arbeit noch vom Vorsitzenden der Prüfungskommission begutachtet. Einen “Zusatz” – also die Möglichkeit, eine negative schriftliche Arbeit durch eine mündliche Maturaprüfung auszubessern, wird es nicht mehr geben. Eine negative Klausurarbeiten kann im Rahmen einer zentral erstellten mündlichen Kompensationsprüfung ausgebessert werden.

MÜNDLICHE MATURAPRÜFUNG: Je nach Zahl der schriftlichen Klausuren müssen zwei bzw. drei mündliche Prüfungen abgelegt werden. Gewählt werden darf dabei aus allen Pflicht- oder Wahlpflichtgegenständen mit mindestens vier Wochenstunden. Die Fachlehrer der Schule stellen für jeden Gegenstand – je nach Jahreswochenstunden – mindestens drei, aber maximal 24 Themen zusammen. Aus diesem “Themen-Pool” eines Gegenstandes zieht der Schüler zwei Themen und muss sich für eines entscheiden. Dazu wird ihm eine vom Lehrer vorbereitete Frage gestellt. Die Prüfung dauert zehn bis 15 Minuten, so dass ein intensiveres Eingehen auf die Fragestellung möglich ist. Außerdem wird die Zusammensetzung der Prüfungskommission verändert und ein zweiter Fachprüfer bei der mündlichen Prüfung dabei sein.

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