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Maßnahmenpaket gegen Raser wird beschlossen

Ministerrat beschließt Maßnahmenpaket gegen Raser.
Ministerrat beschließt Maßnahmenpaket gegen Raser. ©APA/HANS PUNZ
Am Mittwoch wird im Ministerrat ein Fünf-Punkte-Plan gegen extreme Raserei beschlossen. Dieser sieht höheren Strafen für Schnellfahrer vor, außerdem wird die Führerscheinentzugsdauer verdoppelt. In besonders gefährlichen Fällen soll künftig das Fahrzeug beschlagnahmt werden.

Das kündigten Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Salzburgs Landesrat Stefan Schnöll (ÖVP) in einer Pressekonferenz an.

Härtere Strafen für Raser werden beschlossen

Zahlreiche Unfälle der vergangenen Wochen und Monate wurden durch "rücksichtlose Raser, die sich und andere bewusst gefährden", verursacht, sagte Gewessler. Die bisherigen Strafen würden oft nicht wirken, unbelehrbare Wiederholungstäter lassen sich davon nicht abschrecken, konstatierte die Verkehrsministerin. "Menschen, die bei einem Verkehrsunfall sterben, sind nicht nur eine Zahl in der Statistik, sondern Familienmitglieder, Freunde, Arbeitskollegen, Verwandte. Jeder einzelne Tote ist einer zu viel", sagte Gewessler.

Verschärfung auch bei illegalen Straßenrennen

Insbesondere bei illegalen Straßenrennen kündigte sie eine Verschärfung der Gangart an. Geplant ist, dass die Teilnahme an illegalen Straßenrennen als besonders gefährliches Delikt in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen wird, sagte Gewessler. Das soll mit dem Entzug der Lenkberechtigung für sechs Monate und einer verpflichtenden Nachschulung geahndet werden.

"Wir wissen, dass das Auto bei überhöhter Geschwindigkeit zur Waffe wird", sagte Schnöll. Das sei zuletzt bei einem Unfall vor zwei Wochen in Salzburg deutlich geworden, bei dem ein 17-jähriger Mitfahrer bei einem Rennen mit mehr als 100 km/h im Ortsgebiet starb. Zahlreiche "dramatischen Unfälle" haben die Diskussion um die Strafverschärfung beschleunigt. "Wir sehen auch grundsätzlich, dass es einen Zusammenhang zwischen Todeszahlen und der Gesetzeslage gibt", meinte Schnöll. Die Länder seien als nunmehr vollziehende Behörden sehr froh über das Maßnahmenpaket.

Die weiteren Details des Pakets

Für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung wird der Beobachtungszeitraum auf vier Jahre verdoppelt. Der Strafrahmen für Raser wird von 2.180 auf 5.000 Euro erhöht. In besonders gefährlichen Fällen extremer Raserei soll künftig das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Details dazu gab es am Mittwoch noch keine, diese müssen erst ausgearbeitet werden, sagte Gewessler. Denn dieser Punkt werfe zahlreiche rechtliche Fragen auf, beispielsweise, wie vorgegangen werden kann, wenn das Fahrzeug einer dritten Person gehört. Gemeinsam mit dem Verfassungsdienst soll dies geklärt werden, "damit die Maßnahme sicher rechtlich hält". Beschlossen werde soll die Beschlagnahmung deshalb anders als die restlichen Maßnahmen nicht bis zum Sommer, sondern "bis Jahresende". Die Ausgestaltung könne von der temporären Einbehaltung bis hin zum Verfall des Autos führen, ergänzte Schnöll. Er erhofft sich dadurch Wirkung, weil sich Menschen in der Raserszene "sehr stark mit dem eigenen Auto identifizieren".

Corona-Lockdown: Geringste Zahl an Verkehrstoten

Im Vorjahr mit mehreren Corona-Lockdowns wurde in Österreich die geringste Zahl an Verkehrstoten seit Beginn der Aufzeichnungen verzeichnet. Laut Innenministerium verunglückten bei Unfällen 338 Menschen tödlich. Hauptunfallursache war in 31,8 Prozent nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit. 2019 waren es noch 416 Verkehrstote gewesen. Laut Schnöll sind ungefähr 30 Prozent der tödlichen Unfälle auf Raserei zurückzuführen, oft in Kombination mit anderen Delikten. "Unser Ziel muss es sein, die Zahl der tödlichen Unfälle zu halbieren", meinte der Verkehrslandesrat.

Reaktionen zum Maßnahmenpaket

Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) begrüßten die Strafverschärfungen für Raser, teilten sie in Aussendungen mit. Für das KFV greifen die Maßnahmen aber zu kurz. Weitere, für die Verkehrssicherheit essenzielle Maßnahmen wären wichtig, forderte KFV-Direktor Othmar Thann in einer Aussendung. Er konstatierte in den nunmehrigen Änderungen ein "Minimalprogramm in der Verkehrssicherheit", das Menschenleben kostet. Darüber hinaus fordert das KFV angesichts der Unfallzahlen, dass das Ministerium der Verkehrssicherheit mehr Gewicht gibt.

Auch aus Sicht des VCÖ ist das Paket ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. Der Führerschein wird weiterhin erst ab einer Überschreitung des Tempolimits von 40 km/h abgenommen. Auch fehlt die Aufnahme ins Vormerksystem, kritisierte der VCÖ in Bezug darauf, dass zu hohes Tempo die Hauptursache tödlicher Verkehrsunfälle sei.

Auch der ÖAMTC befürwortet Verschärfung von Sanktionen bei schweren Verkehrsübertretungen. Allerdings dürfen dabei minimale Übertretungen nicht in einen Topf mit 'Rasen' geworfen werden. Hier braucht es klare Abgrenzungen", meinte Chefjurist Martin Hoffer.

Gewessler kündigte bei der Pressekonferenz auch umfassende weitere Verkehrssicherheitsmaßnahmen an, ohne ins Detail zu gehen. So werde im Ministerium derzeit die Verkehrssicherheitsstrategie 2021 bis 2030 ausgearbeitet. Außerdem werde ein einer "österreichweiten Vereinheitlichung der Strafen" gearbeitet. Dass die Strafen nicht harmonisiert sind, hatte zuletzt im Juli 2019 der Rechnungshof massiv kritisiert. Er bemängelte vor nunmehr 20 Monaten, dass es kein bundesweit abrufbares Verwaltungsstrafen-Register und zudem je nach Bundesland unterschiedliche Strafen und Toleranzgrenzen gibt. Schnöll meinte in diesem Zusammenhang, dass mit der nunmehrigen Erhöhung des Strafrahmens für Raser die Bundesländer ohnedies ihre Strafen anpassen müssen.

(APA/red)

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