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Massive Gesetzesübertretungen bei Paketzustellern aufgedeckt

Großkontrolle am Betriebsgelände eines großen Paketdienstleisters.
Großkontrolle am Betriebsgelände eines großen Paketdienstleisters. ©BMF/Zoll
Im Rahmen einer unangekündigten Großkontrolle am Betriebsgelände eines großen Paketdienstleisters in Salzburg wurden massive Gesetzesübertretungen aufgedeckt.

Bei einer Schwerpunktaktion der Finanzpolizei kurz vor Weihnachten auf dem Betriebsgelände eines großen Paketdienstleisters in Salzburg hat es 50 Anzeigen gegeben, teilte das Finanzministerium am Sonntag mit.

Zuvor hatte die "Krone" von Verstößen gegen das Sozialversicherungsgesetz, Schwarzarbeit sowie das Melde- und Kraftfahrgesetz berichtet. Fahrer seien oft nur vermeintlich selbstständig als Frächter unterwegs gewesen, um sich vor Abgaben zu drücken.

50 Anzeigen bei Schwerpunktaktion bei großem Paketdienstleister

"Betrugsdelikte wie Scheinselbstständigkeit, Arbeitskräfteausbeutung sowie Lohn- und Sozialdumping sind bei selbstständigen Paketzustellern keine Seltenheit", schrieb das Finanzministerium. "Der österreichische Güterbeförderungssektor gilt daher für die involvierten Behörden in Sachen Betrugsbekämpfung als hochriskante Branche." Beim behördenübergreifenden Schwerpunkteinsatz Anfang Dezember waren das Finanzamt Österreich (FAÖ), die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) sowie das Bundesministerium für Inneres (BMI) beteiligt.

Insgesamt 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ein Diensthund des FAÖ, des ABB und des BMI rückten laut BMF an. Dabei wurden beim großen Paketdienstleister 91 arbeitende "selbstständige" Frächter sowie ca. 20 Personen an Eigen- und Leasingpersonal geprüft und massive Übertretungen sowohl im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) als auch im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) festgestellt. "Es folgten Strafanträge an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden. Seitens des BMI wurden Anzeigen nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) sowie dem Meldegesetz1991, dem Güterbeförderungsgesetz und dem Kraftfahrgesetz (KFG) gestellt. In diesem Fall ist die Vielzahl der Gesetzesmaterien besonders beeindruckend, die nur behördenübergreifend und gemeinsam kontrolliert und sanktioniert werden können", so das BMF.

77-Stunden-Woche: Frächter machten alarmierende Aussagen

Im Zuge der Kontrolle waren manche Aussagen der selbstständigen Frächter alarmierend: Manche gaben an, dass sie bis zu 77 Stunden (teilweise von 4:00 bis 24:00 Uhr) pro Woche arbeiten würden. Zudem würden sie ohne Unterkunft auf einem Autobahnparkplatz nächtigen. Andere gaben laut BMF an, mit bis zu 7 Personen in einem Matratzenlager zu übernachten. Hinzu kommen mündliche "Dienstanweisungen" der Auftraggeber, Pönalen in Höhe von bis zu 500 Euro für Tourenausfälle aufgrund von Krankheit oder Urlaub entrichten zu müssen.

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP): "Mit intensiv geplanten Kontrollen treten wir gesetzeswidrigen Machenschaften in dieser Branche verstärkt entgegen und schützen damit unsere ehrlichen Wirtschaftstreibenden."

(APA/Red)

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