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Massenkarambolage: Schuldsprüche gegen Bundesheer-Angehörige bestätigt

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat im Zusammenhang mit der Massenkarambolage auf der Donauuferautobahn (A22), bei der am 22. Jänner 2009 eine Frau getötet und drei Personen teils schwer verletzt wurden, die Schuldsprüche gegen drei Bundesheer-Angehörige bestätigt.
Frau bei Unfall verbrannt
Bilder vom Unfallort
Am Freitag wurden am Wiener Oberlandesgericht die Schuldsprüche gegen die Bundesheer-Angehörigen, die bei einer Zündung von Nebelgranaten neben der A22 bei Korneuburg eine Massenkarambolage verursachten, bestätigt. Die Rechtsmittel der Soldaten gegen ihre bedingten Haftstrafen wegen fahrlässiger Gemeingefährdung wurden zurückgewiesen.

Urteile im Zusammenhang mit der Massenkarambolage A22 teils abgeschwächt

Für den für die Heeresübung verantwortlichen Oberleutnant, bei der keine 160 Meter von der Donauuferautobahn entfernt Nebelhandgranaten gezündet wurden, blieb es bei den vom Erstgericht verhängten sechs Monaten auf Bewährung. Die Strafen für zwei Korporäle, die den Einsatz geplant und das Zeichen zum Einsatz bzw. die Granaten geschleudert hatten, wurden von vier auf drei Monate bedingt reduziert. Bei der Massenkarambolage wurde eine Frau getötet.

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