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Massen-PKW-Einbruchserie in Wien Margareten geklärt

In mühevoller kriminalistischer Kleinarbeit konnte die Polizei einem im März verhafteten, 25-jährigen Mann insgesamt 112 PKW-Einbrüche mit einer Gesamtschadenssumme von 80.000 Euro nachweisen.

In der Nacht vom 16. März auf den 17. März wurde ein 25-jähriger Mann bei Begehung eines KFZ-Einbruchsdiebstahls in der Steggasse von Beamten während einer gezielten Schwerpunktaktion auf frischer Tat betreten und festgenommen. Im Zuge der Amtshandlung konnten dem Beschuldigten aufgrund mitgeführter Gegenstände und bereits vorhandenen Videoaufzeichnungen aus Tiefgaragen insgesamt 54 Pkw- Einbrüche zugeordnet werden.

Der 25-Jährige verübte die Straftaten seit etwa Mitte Dezember 2008 in den Bezirken Wien Wieden, Wien Margareten, Wien Mariahilf, Wien Favoriten sowie Wien Meidling. Der Mann ging bei der Tatausführung immer nach derselben charakteristischen Handlungsweise vor, indem er die Seitenscheiben der Kraftfahrzeuge mit einem „Nothammer” einschlug.

In mühevoller kriminalistischer Kleinarbeit konnten die Ermittler des Stadtpolizeikommandos Margareten dem Mann schlussendlich die Begehung von insgesamt 112 Pkw-Einbrüchen mit einer Gesamtschadenssumme von ca. € 80.000;- nachweisen.

Tipps zur Vermeidung von Einbruchsdiebstählen in einen Pkw: „ Mein Fahrzeug ist kein fahrbarer Safe „
Trotz intensiver polizeilicher Informationen, lassen Fahrzeuglenker immer noch sehr viele Wertgegenstände sichtbar in ihren Fahrzeugen liegen. Die Täter nehmen meistens alles, was sich irgendwie zu Geld machen lässt – wie Laptops, Navigationsgeräte, Taschen, Brillen, Parkscheine, Bekleidungsgegenstände etc. Ein Einbruchsvorgang dauert nicht länger als ca. 20 Sekunden. In dieser Zeit haben die Täter meistens sämtliche, sich im Fahrzeug befindende, Wertgegenstände an sich genommen. Die Geschädigten werden ersucht, nach einem PKW-Einbruch, auch wenn der Schaden nicht groß und nicht durch eine Versicherung gedeckt ist, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Im vorliegenden Fall hat der Täter auch konkrete Einbrüche an konkreten Örtlichkeiten und Fahrzeugen gestanden, ohne dass die Polizei die Geschädigten ausforschen und sicher gestelltes Einbruchsgut zurückgeben konnte.

 

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