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Maskenrückkehr: Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Donnerstag in Österreich

Ab Donnerstag kehrt in Österreich in Innenräumen die Corona-Maskenpflicht zurück.
Ab Donnerstag kehrt in Österreich in Innenräumen die Corona-Maskenpflicht zurück. ©APA/dpa/Marijan Murat
Durch die hohen Corona-Zahlen hat die Regierung am Mittwoch schärfere Regeln beschlossen. Ab Donnerstag gilt österreichweit die Maskenpflicht in Innenräumen. Welche Änderungen es noch gibt, lesen Sie hier.
Neue Corona-Verordnung beschlossen

Außerdem können Corona-Infizierte ohne Freitesten nach fünf Tagen wieder arbeiten und einkaufen gehen - wenn sie 48 Stunden symptomfrei waren und mit Maske. Im Privatleben sollen sie "vulnerable Settings", Gastronomie und Großveranstaltungen meiden und auch Maske tragen. Die neuen Regeln wurden am Mittwoch ausverhandelt.

Maskenrückkehr und testfreies Quarantäne-Ende für Erkrankte

Die Quarantäneempfehlung von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) geht weiter als erwartet: Sie betrifft nicht nur einzelne Berufsgruppen wie die Gesundheitsberufe, sondern generell alle Arbeitnehmer. Sie können sich nach fünf Tagen auch "freitesten". Bei negativem Ergebnis bzw. CT-Wert über 30 gelten dann die "Verkehrsbeschränkungen" für das Privatleben und auch die Maskenpflicht nicht.

Die neuen Corona-Regeln gelten ab Donnerstag in Österreich

Angesichts der zuletzt extrem hohen Infektionszahlen hat Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) wieder die generelle Indoor-Maskenpflicht verfügt. Seit dem großen Lockerungsschritt am 5. März bestand sie nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften der Grundversorgung. Nur Wien blieb bei der FFP2-Pflicht und 2G für Gastronomie und Nachtgastronomie.

Spezielle Regelungen für Nachtgastro in den Bundesländern

In den anderen Bundesländern gibt es jetzt eine spezielle Regelung für Nachtgastronomie und Veranstaltungen ab 100 Personen ohne fixen Sitzplatz: Deren Betreiber können sich aussuchen, ob sie Maske oder einen 3G-Nachweis verlangen. Weder Maske noch 3G nötig ist für Indoor-Zusammenkünfte von weniger als 100 Personen, im privaten Wohnbereich, am Verabreichungsplatz in der Gastronomie oder bei Proben und künstlerischen Darbietungen in fixer Zusammensetzung. Die neuen Regeln gelten zumindest bis 16. April.

(APA/Red)

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