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Maskenpflicht am Sitzplatz fällt in den Volksschulen

Volksschüler können ihren Mund-Nasen-Schutz am Sitzplatz wieder abnehmen.
Volksschüler können ihren Mund-Nasen-Schutz am Sitzplatz wieder abnehmen. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Die Maskenregeln an den Volksschulen werden am Montag gelockert. Die Jüngsten können ihren Mund-Nasen-Schutz am Sitzplatz abnehmen.
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In allen anderen Schultypen muss hingegen weiterhin durchgehend Mund-Nasen-Schutz beziehungsweise FFP2-Maske getragen werden. Ausnahme: Seit 7. Februar gilt keine Maskenpflicht mehr im Turnunterricht.

Maskenpflicht am Sitzplatz fällt in den Volksschulen

Seit Beginn des Schuljahrs mussten Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen außerhalb ihrer Klasse beziehungsweise Gruppe Maske tragen, seit Ende November gilt eine durchgängige Corona-Maskenpflicht. Für Volks- und Unterstufenschüler reicht dabei Mund-Nasen-Schutz, die Älteren brauchen eine FFP2-Maske.

(APA/Red)

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