Das stellte die Sektionsleiterin für Öffentliche Gesundheit des Gesundheitsministeriums, Pamela Rendi-Wagner, am Samstag fest.Weiter gebe es Einzelfälle in weiteren fünf Bundesländern. Nur das Burgenland und Salzburg seien noch nicht betroffen.
Die Erkrankungen seien über alle Altersgruppen hinweg verteilt, etwa ein Drittel entfalle auf Kinder unter fünf Jahren.
Masern-Ausbrüche seit Jahresbeginn
Seit Jahresbeginn gibt es eine neue Standardverfahrensanleitung für die Gesundheitsbehörden bei solchen Ausbrüchen. “Damit wird sichergestellt, dass zur Verhinderung der Ausbreitung bundesweit einheitliche Maßnahmen bei Vorliegen von Verdachtsfällen und bestätigten Fällen getroffen werden”, stellte die Expertin fest.
Freitagnachmittag wurden die Gesundheitsbehörden der Bundesländer vonseiten des Ministeriums verstärkt auf die im Epidemiegesetz verankerte “Absonderungsverordnung” hingewiesen sowie auf die im Epidemiegesetz verankerte Möglichkeit, für die Bezirksverwaltungsbehörden, beim Krankenhauspersonal betroffener Krankenhausanstalten eine Schutzimpfung anzuordnen.
Fokus auf Impfungen legen
Auch auf die Möglichkeit von Schulschließungen bei Auftreten einer Masernerkrankung (Verdacht oder bestätigt) sei hingewiesen worden. Entsprechende Informationen sind auch an die österreichische Ärztekammer gegangen.
Das Gesundheitsministerium appellierte an die Träger von Gesundheitseinrichtungen, ihrer Verantwortung in Bezug auf die Risikogruppen nachzukommen und deshalb einen besonderen Fokus auf den Impfstatus ihres Personals zu legen.
(APA)