Martin sagte am Donnerstag in einem Telefonat mit der APA, die nunmehrige Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätige, was ich seit drei Jahren gesagt habe. Außerdem habe es nie Ermittlungen gegen mich, sondern gegen den Kontenbetreuer gegeben.
Die haltlosen Anschuldigungen von OLAF (Betrugsvorwurf) hätten einen massiven Einfluss auf den Ausgang der Nationalratswahl 2006 gehabt. So sei seine Liste Hans-Peter Martin dadurch um 1,3 Prozentpunkte abgerutscht. Sein Anwalt prüfe nun alle rechtlichen Möglichkeiten. Das Vorgehen von OLAF sei beispiellos in der Geschichte der EU-Institutionen gewesen.
Gerhard Jarosch, der Sprecher der Anklagebehörde, hatte am Donnerstagnachmittag festgestellt, auf Basis der OLAF-Erhebungen sowie der Ermittlungen des Wiener Straflandesgerichts Wien habe nicht mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit nachgewiesen werden können, dass formell mangelhaft verrechnete Zulagen dem Abgeordneten auch tatsächlich nicht zugestanden wären. Auch eine zweckwidrige Verwendung der ausbezahlten Zulagen sei Martin nicht nachzuweisen gewesen.
OLAF hatte den Europa-Abgeordneten im Dezember 2004 wegen Betrugsverdachts in Zusammenhang mit seiner Sekretariatszulage angezeigt. Martin führte die Vorwürfe stets auf Formfehler zurück, die in der Substanz nicht ihm anzulasten seien, sondern seinem damaligen Kontenbetreuer Christoph Matznetter bzw. dessen damaliger Kanzlei Merkur Treuhand.