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Martin prüft Schadenersatzforderung

Der Europa-Abgeordnete Hans-Peter Martin will nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wien nun Schadenersatzforderungen gegen das EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF sowie eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte prüfen. Strafverfahren eingestellt

Martin sagte am Donnerstag in einem Telefonat mit der APA, die nunmehrige Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätige, „was ich seit drei Jahren gesagt habe“. Außerdem habe es „nie Ermittlungen gegen mich, sondern gegen den Kontenbetreuer gegeben“.

Die „haltlosen Anschuldigungen“ von OLAF (Betrugsvorwurf) hätten „einen massiven Einfluss“ auf den Ausgang der Nationalratswahl 2006 gehabt. So sei seine „Liste Hans-Peter Martin“ dadurch um 1,3 Prozentpunkte „abgerutscht“. Sein Anwalt prüfe nun „alle rechtlichen Möglichkeiten“. Das Vorgehen von OLAF sei „beispiellos in der Geschichte der EU-Institutionen“ gewesen.

Gerhard Jarosch, der Sprecher der Anklagebehörde, hatte am Donnerstagnachmittag festgestellt, „auf Basis der OLAF-Erhebungen sowie der Ermittlungen des Wiener Straflandesgerichts Wien“ habe „nicht mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit“ nachgewiesen werden können, „dass formell mangelhaft verrechnete Zulagen dem Abgeordneten auch tatsächlich nicht zugestanden wären“. Auch eine zweckwidrige Verwendung der ausbezahlten Zulagen sei Martin nicht nachzuweisen gewesen.

OLAF hatte den Europa-Abgeordneten im Dezember 2004 wegen Betrugsverdachts in Zusammenhang mit seiner Sekretariatszulage angezeigt. Martin führte die Vorwürfe stets auf „Formfehler“ zurück, die in der Substanz nicht ihm anzulasten seien, sondern seinem damaligen Kontenbetreuer Christoph Matznetter bzw. dessen damaliger Kanzlei Merkur Treuhand.

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