Das Münchner Landgericht wies gestern die Klage des Film- und Fernsehstars ab. Adorf forderte vom Bibliografischen Institut 30.000 Euro für den von ihm nicht abgesegneten Abdruck seines Porträts in Briefmarkengröße auf dem Band A bis Atom des 26-bändigen Brockhaus-Lexikons sowie die Erklärung, künftig nicht autorisierte Bildveröffentlichungen auf dem Titel zu unterlassen.
Eine Begründung des Urteils steht noch aus. Der Vorsitzende Richter Thomas Steiner hatte aber bereits in der mündlichen Verhandlung angekündigt, seine Kammer werde sich wohl auf die Seite des beklagten Verlages schlagen. Der Star, der bald 80 Jahre alt wird, sei “eine extrem bekannte Persönlichkeit” und “einer der berühmtesten und beliebtesten deutschen Schauspieler”. Unter Verweis auf eine jüngst ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Fall des ehemaligen Tennis-Stars Boris Becker fügte Steiner hinzu, wenn die nicht autorisierte Abbildung einen redaktionellen Bezug habe, dürfe sie “auch auf dem Titel platziert werden”.
Mario Adorf bei Jörg Thadeusz