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Männer sollen zwölf Kinder missbraucht haben

Prozessstart in Kärnten
Prozessstart in Kärnten ©Canva
Weil sie zwölf Kinder missbraucht haben sollen, haben sich am Dienstag ein 45-jähriger Kärntner und ein 25-jähriger Deutscher vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen.

Den beiden Männern werden Vergewaltigung, schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen sowie Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen, die Staatsanwaltschaft hat auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Der Prozess war bis Dienstagabend anberaumt.

Der Prozess startete mit einer coronabedingten Änderung: "Ich habe soeben ein E-Mail bekommen, dass der Verteidiger des Zweitangeklagten positiv auf das Coronavirus getestet worden ist", erklärte Richter Dietmar Wassertheurer, der dem Schöffensenat vorsaß. Weil so schnell keine Vertretung gefunden werden konnte, wurde die Verhandlung gegen den 25-Jährigen ausgeschieden.

Täter schmeichelte sich ein

Fortgesetzt wurde der Prozess dann gegen den 45-jährigen Kärntner. Minutenlang zählte Staatsanwältin Sandra Agnoli die einzelnen Taten auf, die dem Mann vorgeworfen werden und lieferte auch Details, wie der Mann es geschafft hatte, sich das Vertrauen von Buben und ihren Eltern zu erschleichen. So hatte der Mann beruflich eine Kehrmaschine gesteuert, die er dazu nutzte, um Buben anzulocken. Bei den Eltern schmeichelte er sich ein, indem er etwa Reparaturen für sie durchführte. Mit der Zeit schaffte er es, ungestört Zeit mit den Kindern verbringen zu können.

Es folgten teure Geschenke, wie Laptops oder Spielkonsolen, die er den Buben machte. "Langsam hat er dann begonnen, klarzumachen, dass er für die Geschenke Gegenleistungen verlangt", so Agnoli. Besonders perfide sei, dass sich der Angeklagte gezielt Kinder aus einkommensschwachen Familien ausgesucht habe. Er habe dann gedroht, dass er das Geld für die Geschenke von den Eltern zurückfordern werde, wenn sie ihm nicht gefügig seien: "Die Kinder haben gewusst, dass ihre Eltern sich das nicht leisten können. Der Angeklagte hat es ihnen immer unmöglicher gemacht, seinen Wünschen nicht nachzukommen."

Neigungen nicht therapierbar

Erneut begonnen hatte der heute 45-Jährige mit seinen Taten 2011, fünf Jahre nach seiner letzten Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs, für die er auch eine Haftstrafe ausgefasst hatte. Der Mann habe jede Gelegenheit genutzt, mit Buben in Kontakt zu kommen. Seine Neigungen seien nicht therapierbar, sagte Agnoli, sondern "höchstens unter Kontrolle zu bringen. Aber solche Versuche hat er nicht einmal unternommen." So habe sich der Angeklagte sogar einmal mittels Inserat als Tagesmutter angeboten.

Ihren Antrag auf eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher begründete die Staatsanwältin mit einer "schweren sexuellen Präferenzstörung verbunden mit sadistischen Handlungssträngen" des Angeklagten. "Er hat gewusst, was er getan hat, die schweren Folgen für die Kinder hat er in Kauf genommen, sie waren ihm bewusst", so die Staatsanwältin. Und: "Es ist abschätzbar, dass er weitere Handlungen begehen wird, Taten mit schweren Folgen."

"im Wesentlichen geständig"

Der Verteidiger des Mannes replizierte, sein Mandant sei "im Wesentlichen geständig", nur einzelne Delikte streite er ab - wie etwa die Vergewaltigung eines Buben und den Vorwurf, einen Säugling missbraucht zu haben. Der Schöffensenat traf schließlich die Entscheidung, die Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen, wie Richter Wassertheurer betonte, ausschließlich deshalb, um die Privatsphäre der betroffenen Kinder zu schützen.

Die beiden Angeklagten waren vor etwa einem Jahr festgenommen worden. Sie sollen ihre Taten gefilmt und fotografiert und das Material in einschlägigen Gruppen geteilt haben. So waren die Ermittler auf die Spur der Männer gekommen: Videos wurden bei dem 28-jährigen Haupttäter des Missbrauchskomplexes Münster gefunden, der im Sommer zu 14 Jahren Haft verurteilt worden war.

(APA)

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