Mann vor Gericht: Erste Ehefrau getötet, zweite bedroht: Prozess
Weil seine zweite Ehefrau nicht bei ihm im Schlafzimmer bleiben wollte, soll er ihr Faustschläge verpasst, sie gewürgt und mit dem Umbringen bedroht haben.
1994 war der Mann nicht wegen Mordes verurteilt, sondern als zurechnungsunfähig eingestuft und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Sachverständigen bescheinigten ihm eine paranoide Schizophrenie: Er hatte angegeben, Stimmen hätten von ihm seine untreue Frau “verlangt”. Da habe er zugestochen.
Nach der Verhandlung dürfte sich die Krankheit des Mannes recht rasch gebessert haben. Bereits 1999 wurde er als angeblich geheilt bedingt entlassen, wobei die Probezeit zunächst auf fünf Jahre festgelegt und dann auf zehn Jahre verlängert wurde. Der Mann heiratete neuerlich, das Ehepaar lebte von seinem Pensionsvorschuss.
Seine jetzige Frau habe nicht im Schlafzimmer übernachten wollen, weil er immer geschnarcht habe, erzählte der 59-Jährige nun Richter Roland Weber: “Ich habe immer gesagt, leg dich zu mir, bis ich eingeschlafen bin, dann kannst du ins andere Zimmer gehen.”
Am 27. November 2008 missachtete die Ehefrau offensichtlich diese Anweisung: “Ich habe hingegriffen. Sie war nicht da.” Daraufhin habe er ihr “eine Watschen gegeben”. Gewürgt habe er sie sicher nicht. Angebliche Verletzungsspuren an ihrem Hals führte er auf die goldene Halskette der Frau zurück.