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Mann stach Ehefrau mit Messer in Rücken

&copy APA Symbolfoto
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Eine glimpflich ausgegangene Auseinandersetzung eines jungen Ehepaares, im Zuge derer der Mann auf seine Partnerin mit einem Küchenmesser losgegangen war, ist am Montag verhandelt worden - 18 Monate bedingte Haft.

Da ihm seine Frau, nachdem er von der Arbeit nach Hause gekommen war, ständig Vorhaltungen machte, hatte M. K. am 12. Februar die Nerven verloren und ihr in den Rücken gestochen. Für die Tat wurde er zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt.

K. war an dem Tag später als üblich von der Arbeit in die gemeinsame Wohnung in der in Brigittenau zurückgekehrt, da ein Kollege Urlaub hatte, berichtete er. Seine Frau hatte jedoch einen anderen Verdacht und warf ihm vor, ein Verhältnis zu haben. Aus dieser Diskussion entspann sich ein folgenreicher Streit.

Küchenmesser mit 17 Zentimeter langer Klinge

Als seine Frau schließlich mit einem Nudelholz auf den Tisch schlug, habe er durchgedreht, schilderte der Angeklagte unter Tränen. Voller Wut lief er in die Küche, ergriff ein Küchenmesser mit einer 17 Zentimeter langen Klinge und stieß es ihr in den Rücken.

Frau erlitt nur leichte Verletzungen

Der Stich endete unmittelbar im Schulterblatt, wodurch seine Frau nur leicht verletzt wurde. Dass der Angriff keine lebensgefährlichen Folgen hatte, war allerdings reiner Zufall, hielt Richterin Eva-Maria Seidl dem schluchzenden Angeklagten vor: „Er hat so gestochen, dass seine Frau heute tot wäre, wenn er nicht 15 Schutzengel gehabt hätte.“

Opfer hat ihrem Mann verziehen

Das Opfer selbst entschlug sich vor Gericht der Aussage, legte aber dem Verteidiger eine Erklärung vor, wonach sie ihrem Mann verziehen habe und sich wünsche, dass er wieder zu ihr zurückkehren könne. Diesem Anliegen kam die Richterin nach: Sie verurteilte K. wegen schwerer Körperverletzung, setzte die bedingte Haftstrafe von eineinhalb Jahren jedoch für drei Jahre aus. Der Angeklagte muss sie nur antreten, wenn er in diesem Zeitraum erneut einschlägige Delikte setzt. K. nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Spruch ist somit nicht rechtskräftig.

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