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Mann soll Sozialamt durch vorgetäuschte Behinderung betrogen haben

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Ein 61-jähriger Grazer steht im Verdacht, jahrelang unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen zu haben. Die Schadenssumme beläuft sich laut Polizei auf rund 300.000 Euro.

Wie die Landespolizeidirektion Steiermark am Freitag mitteilte, war der Mann ins Visier der Ermittler der "Task Force SOLBE" des Landeskriminalamts geraten. Anonyme Hinweise aus seinem Umfeld hatten zu Ermittlungen geführt, die seit dem Jahr 2024 liefen.

Im Zuge der Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass der Mann seit 2018 wiederholt falsche Angaben gegenüber dem Grazer Sozialamt gemacht hatte, um Leistungen aus der Behindertenhilfe zu beziehen. Die Zahlungen summierten sich auf rund 300.000 Euro. Der Mann war laut Polizei nicht geständig. Er wurde wegen mehrfachen und schweren, gewerbsmäßigen Betruges angezeigt.

Bewegungsbeeinträchtigung offenbar vorgetäuscht

Der Verdächtige hatte angegeben, erheblich bewegungsbeeinträchtigt zu sein, und beantragte daher Leistungen aus dem sogenannten "Persönlichen Budget". Dieses soll Personen mit schweren körperlichen Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Der Mann soll jedoch weder auf Rollstuhl noch Rollator angewiesen gewesen sein und war laut Ermittlungen regelmäßig zu Fuß, beim Wandern und beim Eisstockschießen unterwegs.

Zudem verbrachte er demnach mehrfach längere Urlaube in Thailand. Die Pflegegeldzahlungen in Höhe der Stufe 4, die er über Jahre hinweg bezogen hatte, seien nicht gerechtfertigt gewesen. Tatsächlich hätte ihm laut Polizei maximal Stufe 1 zugestanden. Der Schaden allein in diesem Bereich wird mit rund 36.000 Euro beziffert.

Scheinrechnungen und zweckwidrige Verwendung

Die Ermittlungen ergaben zudem, dass der Mann das Sozialamt mit gefälschten Verwendungsnachweisen getäuscht haben soll. Diese Schein-Honorarnoten ließ er sich laut Polizei von nahestehenden Personen ausstellen – ohne tatsächliche Zahlungen zu leisten. Der daraus entstandene Schaden wird auf rund 265.000 Euro geschätzt.

Ein Antrag auf Fortführung der Hilfeleistung in Höhe von 85.000 Euro konnte noch rechtzeitig gestoppt werden. Auch die Sozialversicherungsanstalt sowie medizinische Gutachter wurden laut Polizei in die Irre geführt.

(VOL.AT)

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