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Mann auf Bahngleise gestoßen: Sechs Jahre Haft

Ein 25-Jähriger wurde bei einem Prozess in St. Pölten wegen absichtlich schwerer Körperverletzung nicht rechtskräftig zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Ein 25-Jähriger wurde bei einem Prozess in St. Pölten wegen absichtlich schwerer Körperverletzung nicht rechtskräftig zu sechs Jahren Haft verurteilt. ©APA/ROBERT PARIGGER (Sujet)
Am Montag wurde ein 25-Jährige bei einem Prozess in St. Pölten wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er hatte einen Mann am 4. Juni im Mostviertel auf die Bahngleise gestoßen.

Ein 25-Jähriger wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch ist Gerichtsangaben zufolge nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte soll am 4. Juni am Bahnhof von St. Peter in der Au (Bezirk Amstetten) im Mostviertel im Rahmen eines Streits einen Kontrahenten mit voller Wucht auf die Gleise gestoßen haben. Passanten retteten den 54-Jährigen rechtzeitig vor einem herannahenden Güterzug.

Mann auf Bahngleise im Mostviertel gestoßen: Sechs Jahre Haft

Angeklagt worden war der 25-Jährige wegen versuchten Mordes, zu dem sich der Mann nicht schuldig bekannte. Die entsprechende Hauptfrage wurde von den Geschworenen dann auch verneint. Zusätzlich zu den sechs Jahren Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung erfolgte der Widerruf einer bedingt nachgesehenen Vorstrafe von vier Monaten wegen Körperverletzung. Der Angeklagte muss dem 54-Jährigen außerdem 1.500 Euro an Schmerzengeld bezahlen.

25-Jähriger stieß Mann auf die Schienen: "Ich bring dich um"

Der Grund für die Auseinandersetzung zwischen den Männern ist nicht gänzlich klar, man kannte sich zuvor nicht näher. Beide waren alkoholisiert, beim Beschuldigten war auch Crystal Meth im Spiel. Der Jüngere zuckte jedenfalls derart aus, dass er dem 54-Jährigen laut Staatsanwältin "Ich bring' dich um" zuschrie und seinen Kontrahenten auf die Schienen bugsierte - wobei nur etwas mehr als zwei Minuten später ein Güterzug einfahren sollte. Nur "pures Glück und purer Zufall" und die Rettung durch Passanten habe den Tod des Angegriffenen verhindert, konstatierte die Vertreterin der Anklagebehörde. Sie wollte den Akt, der am Bahnhofsgelände von einer Kamera aufgezeichnet wurde, als versuchten Mord gewertet wissen. Der 54-Jährige habe leichte Verletzungen erlitten und sei ansonsten mit dem Schrecken davongekommen.

Angeklagter räumte ein, dass er am Bahnhofsgelände aggressiv war

Der Angeklagte selbst räumte ein, auf dem Bahnhofsgelände aggressiv gewesen zu sein. Nach Stunden voller privater Probleme habe er dort am Nachmittag des 4. Juni verbal Dampf abgelassen. In der Folge entwickelte sich der Streit mit dem 54-Jährigen, in dessen Rahmen auch der Ältere Drohungen geäußert habe. "Dann hat es mir gereicht", gab der Beschuldigte zu Protokoll. Er habe Anlauf genommen und seinen Kontrahenten gestoßen, dieser sei gestolpert und auf die Gleise gestürzt. Das sei nicht beabsichtigt gewesen. "Es war eine Kurzschlussreaktion. Im Schock bin ich dann davongelaufen", betonte der 25-Jährige, der sich zur Körperverletzung schuldig bekannte, aber keinen Tötungsvorsatz gehabt haben will. "Ich habe nicht geglaubt, dass jetzt unmittelbar ein Zug kommt."

54-jähriges Opfer offenbarte im Zeugenstand Erinnerungslücken

Das Opfer offenbarte im Zeugenstand erhebliche Erinnerungslücken. "Es war ein Blödsinn", sagte der 54-Jährige. Es sei alles "so schnell gegangen", "dann bin ich aufs Gleis gefallen".

Kriminelle Vorgeschichte des vorbestraften 25-Jährigen

Seitens der Staatsanwaltschaft wurde die "kriminelle Vorgeschichte" des einschlägig vorbestraften 25-Jährigen hervorgehoben. Am 4. Juni habe er "Drogen konsumiert und einige Biere getrunken", habe aber "gewusst, was er tut". Von der Verteidigerin wurde die komplizierte Familiengeschichte des Angeklagten ins Treffen geführt. Ein Mordversuch liege nicht vor, es fehle am dazugehörigen Vorsatz.

(APA/Red)

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