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Mann am Wiener Neustädter Bahnhof niedergestochen: Haft und Einweisung

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©pixabay.com (Sujet)
In der Nacht auf Mittwoch wurde ein 31-Jähriger wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt. Er wurde nicht rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Mann in Wiener Neustadt niedergestochen
Opfer im künstlichen Tiefschlaf
Mutmaßlicher Täter in Haft

Ein 31-Jähriger ist in der Nacht auf Mittwoch in Wiener Neustadt wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung nicht rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der iranische Staatsbürger wird außerdem nach Gerichtsangaben in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Mann soll am Wiener Neustädter Bahnhof einen 28-Jährigen niedergestochen haben.

Attacke ereignete sich im Sommer 2019

Der Anklageschrift zufolge hatte die Attacke am 29. August 2019 mit einem 20-Euro-Schein zu tun. Ein Bekannter schuldete diesen Betrag dem 31-jährigen Asylwerber, gemeinsam mit einem Freund - dem späteren Opfer - kam es zu einem Treffen mit dem Iraner. Der wenig später mit einem Messerstich bedachte 28-Jährige übergab dem Beschuldigten den Geldschein im Zuge eines Handschlags bei der Begrüßung. Die Art der Überreichung - vor mehreren weiteren Personen - empfand der Asylwerber laut Staatsanwaltschaft als respektlos. Er wurde aggressiv und begann, die beiden Männer zu beschimpfen.

Der Angeklagte verließ in der Folge den Bahnhofsbereich kurzzeitig und kam wenige Minuten später mit einem Messer in der Hand retour. Mit dem Gegenstand soll er dem 28-Jährigen einen wuchtigen Stoß in die linke Brustseite versetzt haben. Der Angegriffene wurde dadurch lebensgefährlich verletzt und im Landesklinikum Wiener Neustadt notoperiert. Einen zweiten Mann - den eigentlichen Schuldner der 20 Euro - soll der Angeklagte zudem mit dem Messer mit etwa 20 Zentimeter Klingenlänge bedroht haben.

Angeklagter wurde im Wiener Neustädter Stadtpark festgenommen

Nach der Attacke flüchtete der Iraner, der letztlich im Wiener Neustädter Stadtpark festgenommen wurde. Die Tatwaffe hatte er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bei sich, das Messer wurde auch danach nicht gefunden. Intus hatte der 31-Jährige dafür Morphin, Amphetamin, THC, Methadon sowie Quetiapin, wie eine chemische Analyse ergab.

Bei der Einvernahme gab der von Wolfgang Blaschitz vertretene Beschuldigte an, nie ein Messer gehabt zu haben und auch nicht gesehen zu haben, dass das Opfer mit einem solchen Stichwerkzeug verletzt worden war. Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl ortete trotz des offensichtlichen Drogenkonsums des 31-Jährigen beim Angeklagten keine Anzeichen auf eine höhergradige Berauschung im Sinne einer tief greifenden Bewusstseinsstörung. Der Iraner habe im Zustand der Zurechnungsfähigkeit gehandelt. Die Voraussetzungen für eine Einweisung nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch sah Walzl jedoch nicht zuletzt aufgrund der kombinierten Persönlichkeitsstörung des Beschuldigten als gegeben an. Dieser Ansicht war in der Nacht auf Mittwoch auch das Schwurgericht.

(APA/Red)

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