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Manager wird wegen Anstiftung zum Mord ausgeliefert

OLG entschied gegen den Manager
OLG entschied gegen den Manager
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Dienstag in zweiter Instanz die Auslieferung eines ehemaligen Generaldirektors der staatlichen russischen Finanzierungsgesellschaft FLC für zulässig erklärt. Russland möchte Nail M. wegen Anstiftung zum Mord und schweren Betrugs vor Gericht stellen. Der 47-Jährige bezeichnet sich dagegen als politisch Verfolgter.


“Ich möchte sagen, dass ich unschuldig bin an den ganzen Anschuldigungen, die mir da vorgeworfen werden”, erklärte der Mann einem OLG-Senat unter dem Vorsitzenden Leo Levnaic-Iwanski im Justizpalast. Er habe “keine Angst vor Bestrafung”, befürchte aber, dass ihn in Russland kein faires Verfahren erwartet.

Dem Betroffenen sei der Nachweis nicht gelungen, “dass ihm offenkundig ein unfairer Prozess droht”, sagte Levnaic-Iwanski. Genau dies wäre aber erforderlich gewesen, um eine Auslieferung an Russland zu verhindern. Die Zusicherungen der Moskauer Generalstaatsanwaltschaft bewertete der Senat als bindend, auf deren Einhaltung das Oberlandesgericht offenbar vertraut. Die russischen Garantien seien “ausreichend”. “Wenn diese nicht eingehalten werden, müssten daraus Konsequenzen gezogen werden”, erklärte Levnaic-Iwanski. Dazu sei es bisher aber “noch nicht gekommen”.

Die russische Generalstaatsanwaltschaft bezichtigt den 47-Jährigen des schweren Betrugs, weil er mit der Vorgabe, 25 fabrikneue Flugzeuge beschaffen zu können, umgerechnet 3,38 Millionen erhalten und diese in die eigene Tasche gesteckt haben soll, um sich eine Immobilie in Spanien zu kaufen. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, ab November 2004 Kontakt zum Chef einer Mafia-Bande gehalten und bei diesem einen Mordanschlag bestellt zu haben, der im Oktober 2006 zwei Männer in Moskau das Leben kostete.

Für Philip Marsch (Kanzlei Soyer Kier Stuefer) und Nadja Lorenz, die Wiener Rechtsvertreter des 47-Jährigen, sind diese Vorwürfe haltlos und konstruiert. Nail M. habe sich einen ehemaligen Gazprom-Chef und Putin-Vertrauten zum Feind gemacht, als er im Zusammenhang mit dem Erwerb der in Mecklenburg-Vorpommern gelegenen Wadan-Werften durch die FLC groß angelegte Vermögensabflüsse auf Kosten der russischen Gesellschaft aufdeckte, berichtete Marsch. Nail M. habe Strafanzeige erstattet und den Deal im Ausland öffentlich kritisiert. Das daraufhin gegen ihn eingeleitete Strafverfahren und das Auslieferungsersuchen an Österreich sei die Rache dafür, zumal der Sohn des Putin-Vertrauten nach der Insolvenz der Wadan-Werften diese am Ende um 40,5 Millionen Euro erworben habe – “ein Schnäppchen, das in Deutschland für einen Skandal gesorgt hat”, wie Marsch dazu anmerkte.

Marsch bezeichnete das Auslieferungsersuchen als unzulässig, die darin geltenden gemachten Gründe seien “vorgeschoben”. Die auf Menschenrechtsfragen spezialisierte Anwältin Nadja Lorenz betonte im Anschluss, Russland verletzte regelmäßig die Menschenrechtskonvention, was sich in entsprechenden Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) niederschlage. Dass sich das Wiener Straflandesgericht, das Ende Juli in erster Instanz die Auslieferung genehmigt hatte, in seinem Beschluss auf Zusicherungen Russlands stütze, schaffe lediglich eine “Fiktion des Vertrauens”.

Die Moskauer Generalstaatsanwaltschaft hat der Wiener Justiz schriftlich garantiert, dass die österreichische Vertretungsbehörde in Moskau im Falle der Auslieferung über den jeweiligen Inhaftierungsort informiert wird, Nail M. sich jederzeit an die Botschaft wenden kann und dieser jederzeit ein unangekündigtes Besuchsrecht ohne jegliche Überwachungsmaßnahmen zukommt. Sollte eine gerichtliche Verurteilung erfolgen, wird laut Generalstaatsanwaltschaft die Todesstrafe nicht zur Anwendung kommen.

Lorenz nannte diese Garantien unter Verweis auf kritische Berichte der OSZE und der Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und Human Rights Watch “ein Feigenblatt für Folter” und “leere Versprechungen”. Es gebe zahlreiche Beispiele, dass sich Russland nicht an derartige Zusicherungen halte. Nail M. dürfe kein “Testballon” sein, “um festzustellen, ob Rechtshilfe funktioniert”.

Mit der Entscheidung ist die Auslieferung von Naim M. an sich rechtskräftig. Die endgültige Freigabe erfolgt durch den Justizminister. Die Verteidiger des 47-Jährigen kündigten allerdings nach Schluss der Verhandlung einen Erneuerungsantrag an, was zur Folge hätte, dass sich der Oberste Gerichtshof (OGH) noch einmal mit dieser Causa befassen müsste.

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