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Maklergebühren: AK warnt vor Umgehung des Bestellerprinzips

Die AK will den Entwurf zur Reform der Maklergebühren "genau prüfen".
Die AK will den Entwurf zur Reform der Maklergebühren "genau prüfen". ©pixabay.com (Sujet)
Die Arbeiterkammer hat die Einigung der Koalition auf eine Reform der Maklergebühren begrüßt, warnt aber gleichzeitig vor Umgehungsmöglichkeiten des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermietung.
Koalition einigt sich
Keine Maklergebühr ab 2023

Demgemäß wird künftig derjenige, der einen Makler beauftragt, die Kosten dafür stemmen müssen. Für Mieter soll das jährlich eine Entlastung von rund 55 Millionen Euro bringen. Man werde den entsprechenden Entwurf, der aktuell noch nicht vorliege, genau prüfen, hieß es am Montag in einer Aussendung.

Arbeiterkammer will Entwurf für Bestellerprinzip "genau prüfen"

Die Arbeiterkammer befürchtet, dass mit der Reform ähnliche Mechanismen wie in Deutschland ermöglicht werden, das der Koalition für ihre Reform als Vorbild gedient hat. Dort bestehe bei Vermittlung von Wohnungen zwar prinzipiell ein Provisionsverbot gegenüber Wohnungssuchenden, es hätten sich aber Ausnahmen eingeschlichen, die es hierzulande zu verhindern gelte. Nach Regierungsangaben ist im entsprechenden Gesetzesentwurf jedenfalls ein strikter Umgehungsschutz verankert.

SPÖ ortet bei Reform der Maklergebühren "Mogelpackung"

Eine "Mogelpackung" ortet SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher, die nicht glaubt, dass die anvisierte Ersparnis von 55 Mio. Euro eintreten wird. "Nachdem das Gesetz aber Scheunentore für die Umgehung aufmacht, wird die Ersparnis der Mieter*innen wohl weit darunter liegen. Im Vergleich zu den obszönen gesetzlichen Mieterhöhungen durch diese türkis-grüne Bundesregierung geht es hier vergleichsweise um eine geringe Entlastung", so die Politikerin.

Der Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Wien, Michael Pisecky, ortet ebenso Nachteile für Mieter. So würden Wohnungssuchende nach Verdrängung der Immobilienmakler aus dem Markt anderen Beteiligten wesentlich mehr bezahlen müssen - nur unter anderen Titeln. In Deutschland habe man außerdem beobachtet, dass das Wohnungsangebot nach Einführung des Bestellerprinzips innerhalb kurzer Zeit stark gesunken sei.

(APA/Red)

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