Maklergebühr: Nationalrat fixierte Umstellung auf Bestellerprinzip
Die SPÖ stimmte unter Kritik am Gesetzestext als einzige Partei dagegen - sehr zum Unverständnis von ÖVP und Grünen, die die von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) vorgelegte Novelle als große Entlastung für Mieter rühmten. Denn bisher musste der Mieter immer die Provision zahlen, auch wenn der Vermieter einen Makler einsetzte.
Vergleich Österreich-Deutschland
Mit der Novelle werde "sichergestellt, dass derjenige, der bestellt, auch zahlt", versicherte Zadic. Dafür habe man mit einem umfassenden Umgehungsschutz gesorgt. "Fest überzeugt" ist Zadic, dass Österreich jetzt die bessere Regelung hat als Deutschland, "wir haben aus deutschen Fehlern gelernt".
SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher hatte das Gesetz massiv kritisiert. In Deutschland müsse der Vermieter beweisen, dass er nichts mit der Arbeit des Makler zu tun hat - während in Österreich der Mieter beweisen müsse, dass der Vermieter den Auftrag gab. Die Regierung verkaufe den Menschen einen "Schmäh". Bechers Fraktionskollege Max Lercher brachte auch das Thema Mietpreisbremse aufs Tapet. "Geben Sie sich einen Ruck", forderte er die ÖVP auf.
Gar kein Verständnis für die SPÖ-Kritik hatten die Koalitions-Rednerinnen: "Das kann ich einfach nicht glauben", sagte die Grüne Sigrid Maurer, die Grünen hätten "durchgesetzt, was viele Jahre lang rot-geführte Regierungen nicht geschafft haben". Johanna Jachs (ÖVP) attestierte der SPÖ "Doppelzüngigkeit und Unglaubwürdigkeit" in der Forderung nach Entlastung der Mieter. Zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer würden sich die Mieter künftig ersparen, im Schnitt 55 Mio. Euro pro Jahr, hielt die Regierungsseite fest.
Fokus auf Anreizen und Warnungen
Zu Beginn seiner Plenarwoche hatte die Abgeordneten in der "Aktuellen Stunde" die Frage Teilzeit oder Vollzeit beschäftigt. Nach der jüngsten Aufregung um einen Vorschlag von Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP), Teilzeit-Beschäftigungen Sozialleistungen zu streichen, ging man es diesmal defensiv an. Der Fokus lag auf Anreizen und Warnungen vor der Teilzeit-Falle.
Beantragt hatten das Thema die NEOS, deren Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger Bestrafungen für Teilzeit ablehnte, umso mehr als sich die reduzierte Arbeitszeit viele gar nicht aussuchen könnten. Stattdessen forderte sie einen steuerlichen Bonus von 100 Euro pro Monat für Vollzeit-Beschäftigte.
Das überzeugte Kocher nicht unbedingt. Er sprach von Kosten von vier Milliarden Euro, die eine Umsetzung des Vorschlags bedeuten würden. Klar zu stellen versuchte er, dass bei seinem Vorschlag nicht jene gemeint gewesen seien, denen nichts anderes als Teilzeit über bleibe - etwa wegen Betreuungspflichten oder weil ihnen kein Vollzeit-Job angeboten werde.
"Ohne Moral": Kritik von Rendi-Wagner
Gerade bei letzterem Punkt müsse mehr getan werden, damit jeder, der das wolle, von Teil- auf Vollzeit umsteigen könne, verlangte SPÖ-Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner. Kochers Vorschlag sei "ohne Moral", würden die Nicht-Vollzeit-Beschäftigten durch die "Teilzeit-Falle" ohnehin schon mit geringeren Pensionen belastet. Sollte er diesen umsetzen wollen, werde es einen Sturm geben, gegen den der bisherige Widerstand ein Lüfterl gewesen sei.
Grünen-Sozialsprecher Markus Koza wies darauf hin, dass sich die Arbeitswelten und die Zugänge zum Thema Freizeit geändert hätten, egal ob man das jetzt wolle oder nicht. Bei der Teilzeit-Debatte wies er darauf hin, dass Frauen zwei Drittel der unbezahlten Hausarbeit leisteten. ÖVP-Klubchef August Wöginger meinte, man müsse die Beschäftigten auf die Folgen von Teilzeit hinweisen - nämlich niedrigere Pensionen.
Die FPÖ schickte als Erstredner ihren Kärntner Spitzenkandidaten Erwin Angerer ins Rennen, der dann auch eher grundsätzlicher wurde und von Bezügen des Kelag-Vorstands bis zur Einheitspartei, der die Freiheitlichen entgegenstünden, referierte.
Nationalrat beschließt UVP-Novelle
Der Nationalrat beschließt heute, Mittwoch, eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, voraussichtlich mit den Stimmen aller Fraktionen außer der FPÖ. Die Genehmigung von Vorhaben der Energiewende soll damit beschleunigt werden. Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) zeigte sich bereits im Vorfeld begeistert und sprach nach dem Ministerrat von "wirklich guten Nachrichten für die Erneuerbaren in unserem Land".
Die Novelle des UVP-Gesetzes sieht vor, dass Verfahren künftig effizienter abgewickelt und unnötige Doppelprüfungen vermieden werden. Eine fehlende Energieraumplanung in einem Bundesland kann künftig die Errichtung von Windrädern nicht mehr blockieren. Denn, so die Argumentation des Klimaschutzministeriums: Die Eignung des Standorts wird ohnehin im UVP-Verfahren geprüft, und auch die Zustimmung der Gemeinde wird dabei eingeholt. Generell wird Vorhaben der Energiewende ein hohes öffentliches Interesse zugeschrieben.
Abgeschafft wird, dass in den Verfahren mehrmals die gleiche Frage geprüft wird, etwa was das Landschaftsbild betrifft. Zur Verfahrensbeschleunigung soll auch beitragen, dass Projektwerber künftig für Ausgleichsflächen auch einen finanziellen Ausgleich leisten können. Weiters werden (Blanko-)Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Mehr Bedeutung bekommt auch der Bodenschutz, entsprechende Konzepte müssen bei Einreichungen vorgelegt werden. Große Flächen für Chalet-Dörfer oder Parkplätze einfach zuzubetonieren, soll ohne Prüfung nicht mehr möglich sein.
Gewessler sichtlich erfreut
Gewessler war nach der Regierungssitzung sichtlich erfreut, dieses Thema zu Ende bringen zu können. "Damit werden wir in Österreich den Erneuerbaren-Turbo für unser Stromsystem beschließen", sagte sie. Angesichts der durch den Ukraine-Krieg sichtbar gewordenen Abhängigkeit des Energiesystems von Fossil-Importen und der Unsicherheit, wenn Lieferungen ausbleiben, sei es wichtig, möglichst viel Energie im eigenen Land zu erzeugen. "Denn mit diesem Strom kann man uns nicht mehr erpressen", so die Klimaschutzministerin: "Die Sonne schickt uns keine Rechnung in Österreich, Vladimir Putin schon."
Die UVP-Novelle sei der logische nächste Schritt, nachdem mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz die Grundlage geschaffen worden sei. Man komme auf die "Überholspur für die Energiewende", schaffe eine bessere Struktur für die Verfahren und mehr Sicherheit für die Bewerber. "Ich bin deswegen der festen Überzeugung, dass dieses Gesetz ein wichtiger und großer Schritt für unser Land ist", so das Fazit Gewesslers.
Lobend äußerte sich die Generalsekretärin von Österreichs Energie, Barbara Schmidt: "Die Novelle enthält zahlreiche Verbesserungen zur Beschleunigung von Energiewende-Projekten", wurde sie in einer Aussendung zitiert. Die Regelung bringe eine klarere Strukturierung des Verfahrens, die Einführung verbindlicher Verfahrensfristen sowie Personalaufstockungen bei Behörden und Gerichten. Zudem begrüße die E-Wirtschaft das Ende der aufschiebenden Wirkung bei Blankobeschwerden. "Wir sind zuversichtlich, dass diese Neuerungen zu deutlich schnelleren Verfahren führen werden."
Kritik an UVP-Novelle
Kritik an der Novelle kam hingegen vom Niederösterreichischen Gemeindebund. Dieser sieht in der Regel, wonach künftig auch ohne Flächenwidmung eine UVP-Bewilligung möglich ist, einen "Anschlag auf die Gemeindeautonomie" und einen "Verfassungsbruch, weil damit die örtliche Raumordnungskompetenz der Gemeinden, die in der Verfassung festgeschrieben ist, ausgehebelt wird", so NÖ-Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl laut Aussendung.
Die Umweltorganisation VIRUS hingegen bezeichnet genau diese Bestimmung als "vom Ansatz her genial", zeigte sich aber auch besorgt, dass sie wegen der kompetenzrechtlichen Eingriffe "bei erster Gelegenheit zeitraubend beim Verfassungsgerichtshof landen werde". Generell sei die Novelle aber "kein Ruhmesblatt" und bringe Verschlechterungen im Verfahrensrecht und neuerliche Rechtsunsicherheiten.
Teuerungsausgleich für Flüchtlings-Quartiergeber
Quartiergeber von Flüchtlingen bekommen - rückwirkend ab Oktober - einen Teuerungsausgleich. Das entsprechende Gesetz wurde am Mittwoch im Nationalrat beschlossen. Abgelehnt wurde dies von der FPÖ. SPÖ und NEOS waren zwar nicht ganz zufrieden, weil die Unterstützung mit Ende März endet, aber sie stimmten dennoch zu.
Individuelle Privatunterkünfte bekommen monatlich bis zu 50 Euro bei der Unterbringung einer Einzelperson bzw. 100 Euro bei der Unterbringung einer Familie (ab zwei Personen). Für organisierte Unterkünfte ist ein Kostenersatz von maximal zwei Euro pro Tag bzw. vier Euro, wenn es sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge handelt, vorgesehen. Formal stellt der Bund nur das Geld zur Verfügung, die Länder können es dann überweisen.
(APA/Red)