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Makler verlangen viel zu viel Provision

Satte Provisionen für Makler und schaler Nachgeschmack bei Kunden. Österreich punktet leider europaweit mit immensen Summen.

Österreichische Immobilienmakler verlangen europaweit weitaus die höchsten Provisionen. Heimische Mieter zahlen im Schnitt 2.400 Euro, Käufer einer Eigentumswohnung 5.400 an Maklergebühr, ergab eine Ifes-Umfrage im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) unter 200 Mietern und Wohnungseigentümern. Für das viele Geld bekämen Wohnungssuchende aber oft nur mangelnde Informationen etwa über den Zustand der Wohnung, so AK-Präsident Herbert Tumpel am Mittwoch in einer Aussendung. Die Immobilientreuhänder wiesen die Kritik zurück.

Hierzulande müsse man fast immer die höchst mögliche Provision zahlen. Das sind drei Monatsmieten bei unbefristeten Mietverträgen, zwei Monatsmieten bei bis zu drei Jahre befristeten Mieten – plus 20 Prozent Umsatzsteuer. So zahlten Mieter durchschnittlich 2.400 Euro Höchstprovision. Auch bei drei Vierteln der Eigentümer werde die Höchstsumme – drei Prozent des Kaufpreises plus 20 Prozent USt. – verrechnet. Wohnungskäufer mit Höchstprovision mussten laut AK im Schnitt 6.070 Euro auf auf den Tisch blättern, die Durchschnittsprovision lag bei rund 5.400 Euro.

Der Grund dafür, dass österreichische Wohnungssuchende so hohe Provisionen zahlen müssen, liege darin, dass sich die Makler bei den Mietern schadlos halten. Die Vermieter oder Hausverwalter beauftragten die Makler, ihnen einen Mieter zu suchen, zahlten aber in der Regel nichts an den Makler. So habe jeder zweite befragte Mieter den Eindruck gehabt, der Makler habe in erster Linie die Interessen des Vermieters vertreten.

Die AK stößt sich nicht nur an der Höhe der Gebühren, sondern auch an der dürftigen Information. In 15 Prozent der Fälle hätten die Mieter keine Kostenaufstellung und keinen Mietvertragsentwurf bekommen. Details über den Zustand des Hauses, der Wohnung oder Einrichtung seien nur sechs von zehn Mietern vorgelegt worden. Über die gesetzliche Basis des Mietvertrags und darüber, ob die Miethöhe dem Gesetz entspricht, hätten überhaupt nur 36 bzw. 24 Prozent informiert. Aufklärung über “allfällige nachteilige Klauseln” im Mietvertrag habe es nur in 22 Prozent der Fälle gegeben.

Nicht viel besser sah es bei den Eigentumswohnungen mit der Transparenz aus. Zwölf Prozent der Interessenten bekamen laut AK keinen Grundbuchauszug, 18 Prozent keinen Kaufvertragsentwurf. Eine Aufstellung der Bewirtschaftungskosten sei jedem fünften Käufer unterschlagen worden. 35 Prozent hätten keinen Wohnungseigentumsvertrag vom Makler erhalten, fast die Hälfte sei nicht über anstehende Hausreparaturen informiert worden.

Die AK forderte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) auf, die Maklerverordnung zu ändern. Die Provisionsbelastung solle zumindest auf deutsches Niveau gesenkt werden – das sind maximal zwei Nettomonatsmieten für alle Wohnungsmietverträge. Während Mieter in Österreich laut AK 22,70 Prozent der Jahresmiete ohne Umsatzsteuer für den Makler ausgeben müssen, sind es im zweitteuersten Land Deutschland nur 12,03 Prozent. Bei Kaufverträgen verlangt die AK eine Beschränkung auf zwei Prozent der Kaufsumme. Hausverwalter und Tochterfirmen des Vermieters sollen vom Mieter keine Provisionen kassieren dürfen.

Der Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI) hat den AK-Vergleich mit anderen EU-Ländern in einer Aussendung als “schlichtweg falsch” zurückgewiesen. Der mehr als zehn Jahre alte Vergleich berücksichtige die unterschiedlichen Geschäftsmodelle in den einzelnen europäischen Ländern nicht. Das Maklergesetz bietet dem Mieter aus Sicht des ÖVI ausreichend Schutz, denn wenn der Makler seine Informationspflichten verletzt, stehe dem Kunden eine Provisionsminderung zu. Die im Regierungsprogramm vorgesehene Kürzung der Maklerprovision von drei auf zwei Monatsmieten lehnt die Branche ab. “Mit der Kürzung der Provision wird auch die Qualität der Vermittlung und der Kundenbetreuung sinken”, warnte ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel.

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