Weil er in Geldnöten war, hat sich ein ehemaliger Mitarbeiter der Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) in Wien zu einer kriminellen Tätigkeit hinreißen lassen: Für Bares stellte er in den vergangenen zwei Jahren für zwei “Opfer” schneller Bescheide aus und verzichtete auf Anzeigen bei der Polizei. Am Mittwoch wurde der 39-Jährige dafür im Straflandesgericht Wien zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, die ihm bei einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen werden.
Insgesamt soll der Angeklagte 1.600 Euro zum Teil gefordert bzw. angenommen haben. Das erste Mal im Oktober oder November 2007: Im Zuge seines Außendiensts bemerkte der 39-Jährige eine Baustelle, bei der der Gehsteig rechtswidrig abgesperrt war. 100 Euro händigte ihm der Verantwortliche aus, im Gegenzug verständigte der Angeklagte nicht die Polizei. Dabei dürfte er offenbar auf den Geschmack gekommen sein: Am 28. November verlangte er von einem anderen, 47-jährigen “Opfer” 1.000 Euro. Dafür verzichtete er wiederum auf eine Anzeige und stellte einen benötigten Bescheid “so rasch wie möglich” aus. Am 14. Jänner 2008 wollte er erneut 500 Euro vom 47-Jährigen – das Geld allerdings bekam er nicht mehr, denn das Ganze flog auf.
“Es war eine Kurzschlusshandlung. Ich war etwas in Geldnot und habe gedacht, mit dieser einmaligen Geschichte wären meine Nöte bereinigt, weil auch absehbar war, dass ich für meinen Sohn nicht mehr zahlen muss. Und Weihnachten stand auch vor der Türe”, erklärte der Angeklagte und bat um ein geringes Strafausmaß, “weil ich gerade in Ausbildung bin” und so etwas “nicht mehr passieren” werde. Richterin Irene Mann sah ein “hohes Handlungsunrecht” und verurteilte ihn zu drei Monaten Freiheitsstrafe, die ihm auf drei Jahren Probezeit nachgesehen wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.