AA

Magenta wegen Werbeaktion verurteilt

Der VKI hat eine Klage gegen Magenta gewonnen
Der VKI hat eine Klage gegen Magenta gewonnen ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Das Wiener Handelsgericht hat eine Werbeaktion von Magenta aus 2019 für rechtswidrig befunden.

Bei dem Angebot von Magenta mit dem Namen "Jetzt gratis bis Jahresende" wurde den Kundinnen und Kunden die Gebühr für Glasfaser-Internet bis 28.10. erlassen, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt eine Neubestellung tätigten.

Handelsgericht befindet Magenta-Sonderangebot aus 2019 für irreführend

Einen Tag nach Ablauf des Angebots wurde allerdings ein erneuter Gebührenerlass bis Februar 2020 angekündigt. Die ursprüngliche Befristung war laut Handelsgericht unzulässig. Da das Angebot nach der zeitlichen Befristung weiter bestand, handelt es sich laut dem Handelsgericht Wien um Irreführung. Den Kunden sei vermittelt worden, dass es sich um ein befristetes Angebot handle. Dies war jedoch nicht zutreffend, da der Preisvorteil von Magenta (T-Mobile) weiterhin gewährt wurde. Das Handelsgericht-Urteil ist rechtskräftig.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Magenta wegen Werbeaktion verurteilt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen