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Macht alter General-Kollektivvertrag den Karfreitag doch zum Feiertag?

Eine Lösung für den Karfreitag rückt weiter in die Ferne.
Eine Lösung für den Karfreitag rückt weiter in die Ferne. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Nach dem General-Kollektivvertrag aus dem Jahre 1952 könnte der Karfreitag für Protestanten doch Feiertag bleiben. Laut ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz würde der Vertrag durch die neue Regelung wieder in Kraft gesetzt werden.
Karfreitag soll halber Feiertag werden

Bestimmungen in Kollektivverträgen können generell nur besser sein als das Gesetz, Betriebsvereinbarungen wiederum nur besser als der Kollektivvertrag und der Arbeitsvertrag nur besser als die Betriebsvereinbarung.

Nachdem die Regierung plant, dass Gesetz so zu ändern, dass der generelle Feiertag am Karfreitag erst um 14 Uhr beginnt, kommt die alte Karfreitagsregelung aus dem General-KV aus dem Jahre 1952 wieder zum Tragen. Darin heißt es, der Karfreitag sei ein bezahlter und ganztägiger Feiertag für “Arbeitnehmer, die ihre Zugehörigkeit zu einer in Österreich gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft nachweisen, bei der der Karfreitag als kirchlich gebotener Feiertag gefeiert wird”, so ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz.

Beweglicher Feiertag gefordert

Achitz kritisiert, dass die Regierung mit dem geplanten halben Feiertag die vom EuGH festgestellte Diskriminierung – trotz Kenntnis der Rechtslage in puncto General-KV – nicht behebt. Als diskriminierungsfreie Lösung schlägt Achitz einen “beweglichen Feiertag zur religiösen Pflichterfüllung” vor.

Mit Empfehlungen für betroffene Gläubige – das sind die evangelische Kirche A.B. und H.B., die altkatholische Kirche und die Methodistenkirche – will die Gewerkschaft den Gesetzestext der Regierung abwarten. Dieser wird für nächste Woche erwartet. Achitz schloss auch nicht aus, mit einer weiteren Klage die Diskriminierung nochmals gerichtlich feststellen zu lassen, um einen Feiertag für alle durchzusetzen.

Feiertage nicht nur für einzelne Religionsgruppen

Der EuGH hatte im Jänner die derzeitige gesetzliche Feiertagsregelung als gleichheitswidrig aufgehoben. Ein bezahlter Feiertag wie der Karfreitag darf nicht nur einzelnen Religionsgruppen zugestanden werden, entschied der Europäische Gerichtshof.

Die Karfreitagsregelungen in Arbeits- und Feiertagsruhegesetz beruhen auf eben jenem General-KV, den Gewerkschaft und Wirtschaftskammer 1952 geschlossen hatten und 1953 um die Altkatholiken ergänzt wurde. Dieser gilt für alle Branchen. Im selben Vertrag ist übrigens für die israelitische Glaubensgemeinschaft in Österreich der Versöhnungstag als arbeitsfreier Tag festgelegt.

Heute noch kein Ergebnis zu erwarten

Die Expertenrunde zur Karfreitags-Feiertagsregelung am Mittwochnachmittag wird voraussichtlich noch kein Ergebnis bringen, hieß es in Regierungskreisen zur APA. Es handle sich um einen von mehreren Terminen. Ziel sei es, die entsprechende Gesetzesänderung bis zum Nationalratsplenum kommende Woche fertig zu haben.

(APA/red)

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