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Luxuspensionen werden höchtens um 35 Euro erhöht

Pensionen werden höchstens um 35 Euro erhöht.
Pensionen werden höchstens um 35 Euro erhöht. ©APA/BARBARA GINDL
Der Nationalrat hat am Freitag einstimmig die Erhöhung üppiger Sonderpensionen gedeckelt. Sie erhalten damit nicht mehr als 35 Euro zusätzlich.

Die Luxus- oder Zusatzpensionen aus dem (halb)staatlichen Bereich, die dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz unterliegen und über 2.333 Euro liegen, werden so mit maximal 35 Euro angehoben. Auch bei Mehrfachpensionen gibt es nicht mehr als diesen Betrag.

Luxuspensionen zunächst von Deckelung ausgenommen

NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker spottete, dass man einen Artikel in der "Kronen Zeitung" lancieren müsse, um solch eine Regelung zu erreichen. Grundsätzlich meinte er, man müsste überlegen, ob man manche besonders hohen Pensionen nicht sogar einfrieren sollte. FP-Mandatar Peter Wurm sah das "Umschwenken" der Koalition ebenfalls nur dem steigenden "Volkszorn" geschuldet. Er trat dafür ein, die Luxuspensionen überhaupt wegzubekommen.

Mit der Koalition auf den entsprechenden Antrag ging die SPÖ, deren Sozialsprecher Josef Muchitsch anmerkte, dass die Menschen es wohl nicht verstanden hätten, wäre gerade in dieser Gruppe keine gedeckelte Erhöhung vorgenommen worden. VP-Klubchef August Wöginger und Grünen-Sozialsprecher Markus Koza betonten, dass die entsprechende Einschränkung ohnehin immer geplant gewesen sei.

Sonderregelung für Schwangere in Berufen mit Körpernähe

Neben den Pensionen der größte Beschluss des Pakets war eine Sonderregelung für Schwangere in Berufen mit Körpernähe, die gegen die Stimmen der NEOS angenommen wurde. Sie sind künftig ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bei voller Lohnfortzahlung freizustellen. Voraussetzung dafür ist, dass weder eine Änderung der Arbeitsbedingungen noch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes ohne Körperkontakt möglich ist. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die Lohnkosten, inklusive Lohnnebenkosten, von der Krankenversicherung ersetzt.

Verlängert wurden Stundungen und Ratenzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge, sollte die Liquidität eines Unternehmens gefährdet werden. Ferner wurde festgelegt, dass die Krankenversicherung die Kosten für die zweimalige Covid-19-Impfungen übernehmen wird. Der Sozialversicherung wird das Geld aus dem Krisenbewältigungsfonds ersetzt.

(APA/red)

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