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Luxus am Wörthersee statt Zelle? Grasser-Ausgang empört Justizkritiker

Grasser-Freigänge: Jetzt mischt sich das Parlament ein
Grasser-Freigänge: Jetzt mischt sich das Parlament ein ©APA/AFP
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde wenige Wochen nach Haftantritt bei genehmigten Ausgängen gesichtet – nun stellt die grüne Sicherheitssprecherin Agnes Prammer parlamentarische Fragen.

Seit Anfang Juni verbüßt Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Justizanstalt Innsbruck eine vierjährige Haftstrafe wegen Untreue und Bestechung. Doch schon Ende Juli wurde Grasser bei einem Haftausgang in einem bekannten Lokal am Wörthersee gesichtet – gemeinsam mit seiner Ehefrau Fiona Pacifico Griffini-Grasser. Auch zuvor hatte es bereits einen Ausgang gegeben: Am 28. Juni soll er das Gefängnis erstmals offiziell verlassen haben. Dies bestätigten laut Medienberichten auch Mitinsassen gegenüber einer österreichischen Tageszeitung.

Jurist: "Noch nie gesehen"

Der prominente Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner kritisierte die frühen Haftfreigänge scharf. "Ein normal sterblicher Häftling erhält nie und nimmer schon nach acht Wochen einen Freigang. So etwas ist mir in 30 Jahren noch nie untergekommen", sagte Graupner. Wäre ihm ein solcher Fall von einem Mandanten geschildert worden, "würde ich ihn fragen, ob ihn alle guten Geister verlassen haben".

Grüne machen Fall zum Thema im Parlament

Die grüne Nationalratsabgeordnete und sicherheitspolitische Sprecherin Agnes Prammer hat nun eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) eingebracht. Darin kritisiert sie eine mögliche Ungleichbehandlung: "Das Recht muss für alle gleich gelten. Einen Promi-Bonus darf es nicht geben", betont Prammer in der Anfragebegründung.

Konkret fragt sie unter anderem, wie viele Häftlinge mit über vier Jahren Haftstrafe in den letzten fünf Jahren innerhalb der ersten zwei Monate einen Freigang beantragt, aber nicht erhalten haben – aufgeschlüsselt nach Justizanstalt und Jahr.

Bald Fußfessel möglich

Für Grasser selbst könnte sich die Frage nach weiteren Freigängen bald erübrigen: Ab 1. September 2025 ist ein Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest – also eine Fußfessel – möglich. Sollte dieser bewilligt werden, könnte der frühere Minister spätestens bis zu seinem 20. Hochzeitstag am 22. Oktober wieder in häuslicher Umgebung in Kitzbühel leben.

Für die Justiz würde der Wechsel von Haft zu Hausarrest auch eine finanzielle Entlastung bedeuten: Statt Unterbringungskosten im Gefängnis entstehen dabei Kosten von rund 22 Euro pro Tag, die Grasser selbst zu tragen hätte.

(VOL.AT)

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