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Lukaschek contra Sozial-Zwangsdienst

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Bundessprecher der Plattform für Zivildienst: Sozial-Zwangsdienst wäre verfassungswidrig - Europäische Menschenrechtskovention verbiete Zwangsdienste außer Wehrdienst.

Der von der ÖVP erwogene einjährige Sozialdienst für Untaugliche wäre verfassungswidrig, meint der Bundessprecher der Plattform für Zivildienst, Klaus Lukaschek. Die Europäische Menschenrechtskovention verbiete im Artikel 4 Zwangsdienste, ausgenommen seien nur der Wehrdienst und der Wehrersatzdienst, also der Zivildienst, erklärte er Montag in der „ZiB 2“.

Außerdem forderte er eine Verkürzung des Zivildienstes auf sechs Monate, wenn der Wehrdienst auch verkürzt wird. Dem Argument mancher Trägerorganisationen, dass es sich bei einem nur sechsmonatigen Zivildienst nicht auszahlen würde, einzuschulen, hielt Lukaschek entgegen, dass derzeit die Zivildiener oft falsch eingesetzt würden.

Im Zivildienst seien Hilfsdienste zu verrichten, für die man auch keine längere Ausbildung brauche. Fachdienste, „wie es derzeit leider in der Praxis passiert“, dürfen eigentlich nicht verrichtet werden. Also habe die Zivildienst-Kommission hier „die einmalige Chance, die falsche Praxis von früher zu beenden“.

Redaktion: Christian Wata

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