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Luftfahrtgesetz-Novelle: Das ändert sich bei Windrädern

Ein Aus für das nächtliche Dauerblinken von Windrädern kommt.
Ein Aus für das nächtliche Dauerblinken von Windrädern kommt. ©Patrick Pleul/dpa via AP (Symbolbild)
Um das nächtliche Dauerblinken von Windrädern zu beenden, ist eine Anpassung des Luftfahrtgesetzes (LFG) erforderlich, die voraussichtlich im März vom Nationalrat verabschiedet wird.

Der Antrag zur Luftfahrtgesetz-Novelle wurde von ÖVP und Grünen eingereicht, wie mehrere Zeitungen berichteten. Das Ziel dieser Änderung ist es, die Akzeptanz von Windrädern in der Bevölkerung zu steigern.

Nächtliches Dauerblinken von Windrädern soll Vergangenheit angehören

In Österreich besteht derzeit die Vorschrift, dass Windräder nachts kontinuierlich mit rotem Blinklicht beleuchtet werden müssen, um die Sicherheit von niedrig fliegenden Flugzeugen oder Hubschraubern zu gewährleisten. Zukünftig sollen die Lichter jedoch nur dann automatisch eingeschaltet werden, wenn sich ein Flugzeug annähert. Die Betreiber von Windkraftanlagen hatten sich schon seit geraumer Zeit für diese Änderung eingesetzt und argumentiert, dass eine solche "anlassbezogene Befeuerung" bereits in Deutschland vorgeschrieben sei. Technisch gesehen wäre dies durch den Einsatz von Radar problemlos umsetzbar.

NÖ-Landeshauptfraustellvertreter hofft auf rasche Umsetzung von Luftfahrtgesetz-Novelle

Niederösterreichs Landeshauptfraustellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) begrüßte den Vorstoß. Er verwies drauf, dass im Bundesland mit etwa 800 Windrädern weit mehr als die Hälfte aller österreichweit stehe. Es stoße bei vielen Menschen auf Unverständnis, dass die Blinklichter derzeit auch dann in Betrieb sein müssten, wenn sich kein Flugzeug nähere. Pernkopf erinnerte, "schon lange" eine rasche Umsetzung von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) gefordert zu haben. Der Landtag in St. Pölten habe eine diesbezügliche Resolution beschlossen.

(APA/Red)

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