Die Staatsanwaltschaft in Krakau werde nun über die weitere Vorgehensweise entscheiden. An sich liege zwar ein europäischer Haftbefehl vor, der Arzt der 83-Jährige wolle einem Aufenthalt in der Justizanstalt laut Polizei aber nicht zustimmen.
Die gebürtige Polin hatte im Oktober 2007 ihre Nachbarin in Korneuburg im Streit erschlagen und Schmuck sowie Weinflaschen entwendet. Dafür wurde sie 2008 verurteilt. Nach zehn Monaten im Gefängnis wurde ihr wegen eines attestierten dementiellen Abbauprozesses eine Haftunterbrechung gewährt. Weil die Frau die empfohlenen Behandlungen nicht in Anspruch nahm, ließ man ein neues Gutachten erstellen, dass die Haftunfähigkeit widerrief. Eine diesbezügliche Beschwerde der 83-Jährigen wurde vom Oberlandesgericht Wien abgelehnt und ein Vorführbefehl erlassen.
Die Polizei traf die 83-Jährige aber nicht in ihrer Wohnung an – sie war nach Angaben ihrer Tochter gerade auf Pilgerreise in Rom. Auch zwei weitere Versuche blieben erfolglos. Daraufhin wurden Fahndungsmaßnahmen eingeleitet und der Haftbefehl erlassen. Die Behörden hatten von Anfang an vermutet, dass die Polin in ihrer Heimat untergetaucht war.