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Lobbyisten-Streit dauert noch länger

Die Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien zum geplanten Lobbyisten-Gesetz dauern weiter an. Auch Montagnachmittag hatten sich Vertreter von SPÖ und ÖVP noch nicht geeinigt. 

Es geht darum, welchen Einblick Kammern und Interessensverbände künftig in ihre Finanzen gewähren müssen, hieß es vonseiten des Justizministeriums. Die Regierung möchte sich bis zum Ministerrat am morgigen Dienstag auf ein Lobbyistengesetz einigen.

Lobbying-Differenzen zwischen Rot und Schwarz

Die SPÖ will dem Vernehmen nach eine völlige Offenlegung der Einkünfte, die ÖVP wäre laut Letztstand allenfalls dafür zu gewinnen, dass die betroffenen Institutionen melden müssen, wie viel sie für ihre Tätigkeit ausgeben. Im aktuellen Entwurf sind die Offenlegungspflichten von Kammern und Interessensverbände recht überschaubar: Die Organisationen müssten demnach im Lobbyistenregister lediglich Name und Adresse sowie eine kurze Beschreibung ihrer Tätigkeit veröffentlichen und unterliegen damit deutlich lockereren Regeln als “normale” Lobbyisten.

Strengere Regeln für Lobbyisten

Einig ist man sich in der Regierung bereits länger, dass für Lobbyisten künftig strengere Regeln gelten sollen. Vorgesehen sind ein Lobbyisten-Register, Sanktionen und eine Unvereinbarkeitsbestimmung für Funktionsträger. Ziel ist es, klare Verhältnisse bei Tätigkeiten zu schaffen, die der Beeinflussung staatlicher Entscheidungsprozesse dienen.

Kostenschätzung in neun Monaten

Das Justizministerium hat am Montagabend die geplanten Offenlegungspflichten für Kammern und Interessensverbände im Lobbyistenregister präzisiert. Diese sollen demnach binnen neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs Kostenschätzungen für ihre Tätigkeiten im Bereich Interessensvertretung abgeben müssen. Vor Abgabe dieser Schätzungen erfolge der Plausibilitäts-Check durch Rechnungsprüfer.Wien. Dass sich die Meldepflichten auf Schätzungen beschränken sollen, wird damit argumentiert, dass es bei den Beträgen ja zum Beispiel um Personalkosten gehe. Die Beschäftigten seien aber nicht ausschließlich für Interessensvertretung zuständig, sondern nähmen auch andere Tätigkeiten wahr, die kein Fall fürs Register seien.

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