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Lobautunnel: Medienbericht über angebliche Asfinag-Weisung von Gewessler

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler erließ Weisung, zwei Bauprojekte rund um den Lobautunnel "ruhend zu stellen"
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler erließ Weisung, zwei Bauprojekte rund um den Lobautunnel "ruhend zu stellen" ©APA/FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUMMAYR
Eine Weisung, zwei Bauprojekte rund um den Lobautunnel "ruhend zu stellen", soll einem Medienbericht zufolge von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) an die Asfinag ergangen sein.

Die Tageszeitung "Kurier" hat von einer angeblichen Weisung von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) an die Asfinag vom Dezember berichtet, derzufolge zwei Projekte für den Schnellstraßen-Lückenschluss S1 rund um Wien (inklusive Lobautunnel) "ruhend gestellt" werden sollen.

Agierte Gewessler "abseits des Rechtsrahmens"?

Während die Wiener Wirtschaftskammer konstatierte, dass Gewessler damit "abseits des Rechtsrahmens" agierte, wies das Ministerium zurück, dass es sich um eine aktienrechtliche Weisung handelte.

Dem "Kurier" (Dienstag-Ausgabe) soll jedenfalls ein Schreiben mit dem Datum vom 1. Dezember 2021 an den Vorstand der Asfinag vorliegen. Die Evaluierung des Bauprogramms sei inhaltlich abgeschlossen, hieß es demnach in dem sechsseitigen Schreiben. Die zwei Projekte für den Schnellstraßen-Lückenschluss S1 rund um Wien (inklusive Lobautunnel) würden "ruhend gestellt". Gezeichnet sei das Schreiben demnach mit dem Vermerk "Für die Ministerin" von Herbert Kasser, Generalsekretär im Ministerium und gleichzeitig Vize-Aufsichtsratschef der Asfinag.

Wirtschaftskammer: Klimaschutzministerin verletzte Aktiengesetz

Die Wiener Wirtschaftskammer warf der Ministerin am Dienstag in einer Aussendung vor, durch dieses Vorgehen das Aktiengesetz verletzt zu haben. Denn der Eigentümer dürfe einer Aktiengesellschaft, und das ist die Asfinag, keine Weisungen erteilen. Wie auch die Organe der Asfinag solche Weisungen nicht befolgen dürfen - "vor allem wenn sie die Gesellschaft schädigen".

"Damit liegt nun ein weiterer Beweis am Tisch, der belegt, dass die Bundesministerin abseits des Rechtsrahmens agiert. Die Politik hat dem Recht zu folgen. Der Rechtsstaat ist die Basis all unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Handelns. Gesetze sind daher einzuhalten, auch von einer Bundesministerin", sagte Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien.

Lobautunnel-Lückenschluss: Absage rechtlich nicht gedeckt

Die Rechtslage sei der Wirtschaftskammer zufolge auch durch Gutachten "breit belegt und eindeutig": "Eine Absage des Lückenschlusses des Regionenrings durch den Lobautunnel sei "rechtlich nicht gedeckt". Der Lobautunnel könne nicht von heute auf morgen abgesagt werden, wurde kritisiert.

Aus dem Umweltministerium hieß es in einem Statement gegenüber der APA, dass das Ressort der Asfinag am 1. Dezember die Ergebnisse der Evaluierung übermittelt hat. "Dabei handelt es sich natürlich nicht um eine aktienrechtliche Weisung, sondern um einen Vorgang, der im Asfinag-Gesetz und im Fruchtgenussvertrag vorgesehen ist. Die Dokumente sind ja auch auf der Homepage des Klimaschutzministeriums abrufbar", so das Ministerium. Die Asfinag habe in weiterer Folge ein Bauprogramm vorgelegt - zu diesem Bauprogramm hat das Klimaschutzministerium sein Einvernehmen erteilt. "Das ist der gesetzlich vorgesehene Prozess, genau danach sind wir vorgegangen."

Klimaschutzministerium gab Statement ab

Das Klimaschutzministerium hat dem Statement zufolge die Aufgabe, mit der Asfinag jährlich ein Bauprogramm abzustimmen - dort wird festgelegt, welche Projekte die Asfinag in den nächsten sechs Jahren plant und baut. "Genau das haben wir auch beim aktuellen Bauprogramm auf Basis der Evaluierung getan. Das Klimaschutzministerium hat dazu natürlich auch umfassende Gutachten eingeholt, die bestätigen, dass diese Vorgehensweise rechtskonform ist", hieß es.

Für die Zukunft könnte dies aber heißen, dass der Lobautunnel weiterhin ein Thema bleibt. Denn eine folgende Regierung mit einem etwaigen Minister oder einer Ministerin einer anderen Partei könnte - sofern es rechtlich gedeckt ist - das Bauprogramm wieder ändern und die Arbeiten erneut aufnehmen lassen.

(APA/Red)

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