AA

Länder-Mindestsicherung kommt fix ab 1. September

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, die die Sozialhilfe der Länder ersetzen wird, kommt österreichweit ab 1. September dieses Jahres, wenn es nach den Ländern geht.
Jene Bundesländer, die es bis dahin nicht schaffen, werden sie spätestens am 1.1.2011 einführen – und zwar rückwirkend, wie Salzburgs Soziallandesrätin Erika Scharer (S) am Freitag bei einer Pressekonferenz anlässlich des Sozialreferententreffens in Kaprun erklärte. Weitere Schwerpunkte der Konferenz waren die Pflegevorsorge, die Transparenzdatenbank sowie die Frage der Spitäler.

“Alle Bundesländer sitzen in einem Boot””, betonte Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S). Die Mindestsicherung sei ein Meilenstein in der Geschichte Österreichs, sagte Scharer. In Wien hat das Landesgesetz zur Mindestsicherung bereits gestern, Donnerstag, den zuständigen Ausschuss des Gemeinderats passiert. In Oberösterreich, Kärnten und dem Burgenland (mit etwas Verzögerung durch die Landtagswahlen) tritt die Bedarfsorientierte Mindestsicherung rückwirkend mit 1. September in Kraft. Tirol legte den Einführungszeitpunkt noch nicht fest. “Wir liegen im Zeitplan, um die Bedarfsorientierte Mindestsicherung noch dieses Jahr einführen zu können”, betonte Scharer.

Im Bund sei die Mindestsicherung an die Errichtung einer Transparenzdatenbank geknüpft. Mit der Errichtung dieser Datenbank sollen Doppelgleisigkeiten an Förderungen in Zukunft vermieden werden. Die Transparenzdatenbank soll neben den Sozialleistungen, Daten von Gruppenbesteuerungen, Stiftungsvermögen sowie die Agrar- und Unternehmensförderungen beinhalten “Es ist wichtig, dass wir Transparenz auf allen Ebenen erreichen, nicht nur im Sozialbereich, sondern auch Wirtschafts- und Agrarbereich”, betonte der Sozialminister. Von den meisten Sozialreferenten der Bundesländer gibt es ein “Ja” zur Transparenzdatenbank.

Die demografischen Entwicklungen stellten die Pflege künftig vor neue Herausforderungen. In den kommenden 30 Jahren wird sich österreichweit der Anteil der über 65-Jährigen beinahe verdoppeln. Laut den aktuellen Erhebungen des Bundes betrug der Mehraufwand der Länder im stationären Pflegesektor im Jahr 2008 980 Millionen Euro, bis ins Jahr 2020 wird sich dieser Anteil auf 1,44 Milliarden Euro erhöhen. Im ambulanten Bereich wird der Anteil von 324 Millionen Euro im Jahr 2008 auf 558 Millionen Euro im Jahr 2020 anwachsen.

Die Sozialreferenten der Länder trugen bei ihrer Sitzung an den Sozialminister heran, die künftige Finanzierung der Pflege bundesweit abzusichern. Als Basis sollen dazu die Daten der Länder herangezogen werden. “Intensive Gespräche über die Pflegefinanzierung müssen nun beginnen”, so Scharer.

Pflege sei ein zentrales Thema in seinem Ressort, unterstrich Hundstorfer. Es würden Arbeitsgruppen eingerichtet, und es müsse noch die Form geklärt werden – es könne sich dabei um eine Pflegeversicherung, einen Fonds oder eine Mischform handeln, sagte der Sozialminister. Bis Ende des Jahres sollte das Finanzierungsproblem in der Pflege gelöst n werden können. Um eine Verwaltungsvereinfachung zu erreichen, hätten die Länder gestern weiters gestern beschlossen, eine Pflegedatenbank zu installieren. “Damit wollen wir eine bessere Übersicht über die Daten der Pflegegeldbezieher des Bundes und der Länder erreichen”, so Hundstorfer.

Die Sozialreferenten sprachen sich auch klar gegen eine Schließung von kleinen Krankenhäusern aus. “Das war eine überflüssige Fleißaufgabe eines Staatssekretärs”, meinte beispielweise der steirische Sozialreferent LHStv. Siegfried Schrittwieser. Dieser Vorschlag sei unüberlegt gewesen.

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Länder-Mindestsicherung kommt fix ab 1. September
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen