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Liverpool darf CL-Titel verteidigen

Der englische Fußball-Traditionsklub Liverpool FC darf in der kommenden Champions League seinen Titel verteidigen. Künftig ist der Titelverteidiger laut UEFA automatisch zur Teilnahme berechtigt.

Es gibt sie also doch – die “Lex Liverpool”. Der europäische Fußball-Verband (UEFA) hat am Freitag einstimmig beschlossen, Titelverteidiger Liverpool FC als “Ausnahmeregelung” in der ersten Qualifikationsrunde starten zu lassen. Zudem wurde das Regulativ dahingehend geändert, dass der amtierende Champion ab der kommenden Saison automatisch für die Gruppenphase qualifiziert ist. Liverpool hatte als Fünfter der englischen Premier League ursprünglich keinen Startplatz für die Champions League erhalten.

Der englische Traditionsklub, der am 25. Mai in Istanbul das Finale gegen den AC Milan im Elfmeterschießen für sich entschieden hatte, steigt nun bereits am 12./13. bzw. 19./20. Juli in die erste Quali-Runde ein. Sollte der Rekordmeister wie Manchester United und Stadtrivale Everton (steigen in der dritten Runde ein) die Qualifikation überstehen, stünden erstmals – und laut UEFA letztmals – fünf Mannschaften eines Landes in der Gruppenphase, da Meister Chelsea und Vizemeister Arsenal fix qualifiziert sind. Der Platz eines Titelverteidigers – sofern sich dieser nicht über die Meisterschaft qualifiziert – geht ab der kommenden Saison zu Lasten eines anderen Klubs.

Insgesamt haben von der Causa Liverpool auch mehrere andere Vereine profitiert. Der türkische Meister Fenerbahce Istanbul mit Trainer Christoph Daum erhält nun den automatischen Startplatz, der sonst dem Titelverteidiger vorbehalten war. Wisla Krakau (dritte Qualifikationsrunde) und der rumänische Meister (zweite Runde) ersparen sich eine Quali-Runde.

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