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Live: Statements nach dem Coronatreffen mit Anschober

Wir berichten live ab 12 Uhr.
Wir berichten live ab 12 Uhr. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Am Montag hat Gesundheitsminister Anschober die Klubobleute zum Gespräch geladen. Dabei sollte es um die Coronagesetze gehen. Wir zeige ihre Statements live ab 12 Uhr.

Gesundheitsminister Anschober traf sich am heutigen Montag mit den Parlamentsfraktionen, um über die Coronagesetze zu debattieren. Um 12 Uhr wollen Anschober und die Klubobleute dazu ihre Statements geben. Wir berichten live.

Coronagesetze: Opposition auch mit neuem Entwurf unzufrieden

Der Gesetzesentwurf für die neuen Corona-Regeln liegt vor, und er bringt etwa die Möglichkeit für die Landesbehörden, regional unterschiedliche Maßnahmen zu ergreifen. Zudem wird die Ampel auf eine gesetzliche Basis gestellt und werden die Strafen für Verstöße teils reduziert. Schließlich wird genauer definiert, wo der Gesetzgeber nicht eingreifen kann, also was als privater Bereich gilt.

Die Oppositionsparteien haben indes vor dem heutigen Treffen mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) betreffend der neuen Coronagesetze ihre Kritik am Ressortchef bzw. dessen Vorgehensweise erneuert. Die Parlamentsfraktionen haben den neuen Gesetzesentwurf erst gestern um 23.30 Uhr bekommen, bemängelte Gerald Loacker von den NEOS im Gespräch mit der APA Montagfrüh.

Das Ministerium habe zudem keine Textgegenüberstellung zum alten Entwurf geliefert. Damit sei es viel mühsamer, die kritisierten Passagen in der ursprünglichen Fassung mit den nun vorgenommenen Änderungen zu vergleichen, so Loacker. Die von der Regierung geplanten Corona-Gesetzesnovellen haben in der Begutachtungsphase für heftige Kritik gesorgt. Als höchst problematisch gesehen wurden die geplanten Betretungsverbote sowie die vorgesehene Möglichkeit, Betriebe, Veranstalter und Vereine zur Sammlung und Aufbewahrung von Daten zu verpflichten.

Pläne der Regierungsparteien: FPÖ blockiert Konsens

Geht es nach den Plänen der Regierungsfraktionen, soll heute im Anschluss an der Sondersitzung des Nationalrats, die um 12.00 Uhr beginnt, der Gesundheitsausschuss zusammentreten. Dort will man eine viertägige Ausschussbegutachtung beschließen. Ein zweiter Gesundheitsausschuss am 21. September soll die Novelle absegnen, und zwei Tage später wäre der Beschluss in der ersten regulären Plenarsitzung nach dem Sommer fällig.

Der Haken daran: Ein solches parlamentarisches Prozedere wird üblicherweise im Konsens beschlossen, und die FPÖ blockiert hier. Die Freiheitlichen nehmen nicht einmal an dem Treffen mit Anschober teil, wie die APA im Vorfeld erfuhr.

SPÖ mit Performance der Regierung unzufrieden

Die SPÖ wird von Gesundheitssprecher Philip Kucher vertreten. Auch die Sozialdemokraten sind bisher mit der Performance der Regierung in dieser Sache unzufrieden. Der stv. SPÖ-Klubvorsitzende Jörg Leichtfried kritisierte im "Ö1"-Morgenjournal die "inhaltlich schwachen" Gesetze der türkis-grünen Regierung. "Es ist an der Zeit, dass sie etwas vorlegen. Ich frage mich, was habe die den ganzen Sommer gemacht, außer Dauer-Pressekonferenzen zu geben?", so Leichtfried.

Der SPÖ kommt jetzt eine zentrale Rolle zu. Blockiert sie mit den Freiheitlichen das Gesetz im Bundesrat, könnte es bis zu acht Wochen dauern, bis es in Kraft tritt - dann nämlich wenn man die Novelle in der Länderkammer einfach abliegen lässt. Würden Rot und Blau hingegen aktiv ein Veto einlegen, könnte der Nationalrat mittels Beharrungsbeschluss praktisch sofort den Bundesrat aushebeln und es ergäbe sich nur eine Verzögerung von wenigen Tagen.

Anschober legte überarbeitetes Coronagesetz vor

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat nach der sehr kritischen Begutachtungsphase der geplanten neuen Corona-Gesetzesregelungen am Montag einen neuen Entwurf zum Epidemiegesetz, zum Tuberkulosegesetz und zum Covid-19-Maßnahmengesetz vorgelegt und die Parlamentsfraktionen zu einem Gespräch über diese Gesetzesvorhaben eingeladen.

Der neue Entwurf, der der APA vorliegt, bietet die Grundlage für die Ampelregelung sowie für eine weitgehende Ausgangssperre. Letztere muss nun im Gegensatz zur Ursprungsfassung vom Hauptausschuss des Nationalrats genehmigen werden. Auch weniger weitreichende Betretungsverbote in Unternehmen und an öffentlichen Orten müssen durch den Hauptausschuss. Zudem bekommen Landesbehörden die Möglichkeit, regional unterschiedliche Maßnahmen zu ergreifen.

Mit dem neuen Entwurf reagiert Anschober auf die massive Kritik, die sein erster Vorschlag in der Begutachtung ausgelöst hatte. Unter anderem hatte die Rechtsanwaltskammer kritisiert, dass bei Betretungsverboten nur zwischen "bestimmten Orten" und "öffentlichen Orten" unterschieden wird. Dies wird im neuen Entwurf nun deutlich genauer geregelt. Damit hofft das Gesundheitsministerium, künftige Ausgangsbeschränkungen rechtlich wasserdicht verfügen zu können. Die im ersten "Lockdown" verhängten Verordnungen waren vom Verfassungsgerichtshof nämlich im Juli aufgehoben worden, weil sie nicht dem Gesetz entsprachen.

Eigene Regeln für Betretungsverbote geplant

Das neue Covid-Maßnahmengesetz soll nun eigene Regeln für Betretungsverbote in Betriebsstätten, Arbeitsorten und Verkehrsmitteln sowie an sonstigen öffentlichen Orten enthalten. Explizit ausgenommen ist nur der private Wohnbereich. Für Wohnungen und Hauser (inklusive Gärten, Keller, Garagen, etc.) kann die Regierung also auch künftig keine Einschränkungen erlassen. Sehr wohl sollen aber Eingriffe in privaten Räumlichkeiten möglich sein, die nicht für Wohnzwecke angemietet wurden. Dazu zählen auch Vereinslokale und Sportstätten, wie es in den Erläuterungen heißt.

Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, um Covid-19 einzudämmen und etwa ein Zusammenbruch der medizinischen Versorgung drohen, dann soll es die Möglichkeit einer weitgehenden Ausgangssperre geben. In Abstimmung mit dem Hauptausschuss des Nationalrats könnte Anschober dann verfügen, "dass das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur zu bestimmten Zwecken zulässig ist". Eine ähnliche Regelung hatte die Regierung schon im ersten "Lockdown" erlassen, sie war aber rechtswidrig. Nun werden die fünf Ausnahmen gesetzlich geregelt.

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(APA/Red)

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