Liste sicherer Asyl-Herkunftsländer
Asylbewerber aus den genannten Staaten dürften demnach im Schnellverfahren an der Grenze zurückgewiesen werden. Wie es in EU-Kreisen heißt, will die Kommission die sieben afrikanischen Staaten Benin, Kapverde, Botswana, Mali, Ghana, Mauritius und Senegal als sicher einstufen. Die Liste ist aber dem Vernehmen nach auch innerhalb der EU-Kommission noch umstritten.
So wollen sich bei der Sitzung des 25-köpfigen Kollegiums angeblich mehrere Kommissarinnen noch kritisch zu den in afrikanischen Ländern üblichen Genitalverstümmelungen bei Frauen äußern. Dies ist etwa in Ländern wie Mali noch immer ein weit verbreiteter Brauch. Diplomaten schlossen daher nicht aus, dass der Vorschlag der Kommission noch in letzter Minute geändert wird. Die Liste muss anschließend von den EU-Staaten beschlossen werden, damit sie in Kraft treten kann. EU-Ratsvorsitzende Innenministerin Liese Prokop (V) hat angekündigt, das Thema auf die Tagesordnung des nächsten Innen- und Justizrates am 1. und 2. Juni in Luxemburg zu setzen. Diplomaten erwarteten auch unter den Mitgliedstaaten noch Kontroversen über die Liste.
Die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsländer und Drittstaaten ist von den EU-Innenministern bereits 2004 grundsätzlich beschlossen worden. Bisher konnten sich die Regierungen aber nicht auf konkrete Länder einigen. Eine Liste sicherer Drittstaaten, die als Transitländer für Asylbewerber dienen, muss von den EU-Staaten noch extra festgelegt werden.
Das Europaparlament hat im März gegen die Liste sicherer Herkunftsländer wegen Verfahrensbestimmungen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt. Die EU-Parlamentarier argumentieren, dass sie nach den geltenden EU-Bestimmungen ein Mitentscheidungsrecht bei der Erstellung der Liste hätten, von den EU-Staaten in der Angelegenheit aber lediglich konsultiert wurden.
Wenn uns der EuGH Recht gibt, ist die Richtlinie hinfällig, sagte die SPÖ-Delegationsleiterin Maria Berger, die Mitglied im zuständigen Rechtsausschuss ist, gegenüber der APA. Die Wogen seien im EU-Parlament auch deshalb hoch gegangen, weil die Staaten keinen einzigen der mehr als 170 Änderungsvorschläge des Parlaments akzeptiert hätten. So wollte das Parlament sicherstellen, dass die Genfer Flüchtlingskonvention und der Grundsatz des non-refoulement, das die Abschiebung in Länder verbietet, in denen Folter oder Misshandlungen drohen, von den sicheren Herkunftsstaaten auch in der Praxis eingehalten werden.
Im Gegensatz zu früheren Entwürfen wurden lateinamerikanische Länder wie Costa Rica, Uruguay und Chile wieder von der Liste gestrichen. Auch Länder, aus denen die EU-Staaten keine Asylanträge erhalten, sind auf der Liste nicht vermerkt. Nicht als sicher wäre nach dem aktuellen Entwurf die Türkei eingestuft, mit der die EU bereits über den Beitritt verhandelt. Nach der jüngsten Statistik des Innenministeriums in Wien wurden im April 227 Asylanträge aus der Türkei gezählt, um zwei weniger als aus Afghanistan.