Die Mitglieder des neuen Nationalrats haben ihre Nebentätigkeiten gemeldet. Wie die Parlamentskorrespondenz am Sonntag bekannt gab, ist die aktuelle Liste auf der Parlamentswebsite abrufbar. Die Meldefrist für Nebentätigkeiten das Jahr 2019 betreffend endet am 30. Juni des kommenden Jahres.
Transparenzliste online abrufbar
Aus diesen Angaben wird die Einkommenskategorie berechnet, die den durchschnittlichen monatlichen Bruttobezügen aus den gemeldeten Daten entspricht. Gemäß Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz muss jede leitende Stellung in einer AG, GmbH, Stiftung oder Sparkasse - etwa als Geschäftsführer oder Aufsichtsratsmitglied - bekannt gegeben werden.
Darüber hinaus sind sämtliche sonstige Tätigkeiten offenzulegen, die mit einem Vermögensvorteil verbunden sind. Auch für leitende ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es eine Meldepflicht.
(APA/Red)