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Gericht wies Unterlassungsklage Kickls gegen Pilz ab

Die Liste Jetzt äußert sich ab 10:30 Uhr.
Die Liste Jetzt äußert sich ab 10:30 Uhr. ©APA
Der Abgeordnete der Liste Jetzt (früher Pilz), Peter Pilz, sieht das Urteil des Handelsgerichts Wien als Sieg für den Rechtsstaat.

“Nach diesem Urteil ist noch klarer als vorher, dass Innenminister Herbert Kickl eine der größten Gefahren für die Sicherheit und gemeinsam mit seiner Partei und seinem Parteichef die größte Gefahr für den Rechtsstaat und die europäische Menschenrechtskonvention ist.”

“Rechtsstaat funktioniert”

Das sagte Pilz bei einer Pressekonferenz am Freitag. “Ein Innenminister vom Schlage Kickls kann einem Abgeordneten in Russland oder Ungarn den Mund verbieten, in Österreich funktioniert dieser Knebelungsversuch aber nicht”. Der Rechtsstaat funktioniere, so Pilz.

Gegenstand der Klage waren zwei Aussagen Pilz’ in einer Pressekonferenz im August 2018. Einerseits ging es um die Behauptung, Kickl habe “als Innenminister eine illegale Hausdurchsuchung im eigenen Haus beim Verfassungsschutz durchführen lassen”, andererseits die Behauptung, Kickl bleibe im Amt, “weil sich in der Freiheitlichen Partei jeder auf seinem Sessel angeschraubt hat. Gestern auf der Oppositionsbank, heute auf der Regierungsbank, morgen wahrscheinlich schon wieder auf der Anklagebank.”

Erfreut über Begründung des Richters

Besonders erfreut zeigte sich Pilz über die Begründung des Richters. Dieser habe in seinem Urteil festgehalten, dass es die “Kernaufgabe eines Oppositionspolitikers” sei, Missstände “mit scharfen Worten” öffentlich zu kritisieren. “Es ist für eine demokratische Gesellschaft von erheblicher Bedeutung”, an Politikern “auch in schärferer Form Kritik üben zu dürfen”, heißt es in dem Urteil. Das bedeute, “dass ich das nicht nur sagen darf, es ist meine Aufgabe, derartiges öffentlich zu sagen. Das ist meine Kernaufgabe”, so Pilz.

Richter geht relativ weit

Der Richter geht in seiner Urteilsbegründung tatsächlich relativ weit und hält zur umstrittenen Hausdurchsuchung im BVT folgendes fest: “Die medienöffentlich vorgenommene, teils rechtswidrige Durchführung einer Hausdurchsuchung bei einer Behörde, deren Wesen es ist, teils auch im Geheimen tätig zu sein, ist ein Umstand, der potenziell geeignet ist, die Sicherheit Österreichs zu gefährden. Es ist daher geradezu Aufgabe der Opposition, allfällige Defizite bei Beantragung und Durchführung mit – auch scharfen – öffentlichen Wortmeldungen zu kritisieren. Die Aussagen des Beklagten erweisen sich daher geradezu als im Kernbereich dessen gelegen, was von einem (Oppositions-)Politiker in einer demokratischen Gesellschaft zu erwarten ist, und sind daher jedenfalls im Rahmen der politischen Auseinandersetzung durch Art 10 EMRK gerechtfertigt.”

Der Richter berufe sich auch auf die Menschenrechtskonvention, “im Urteil ist damit alles drinnen, was den Minister stört: Rechtsstaat, Gesetze, Rechte und Pflichten der parlamentarischen Opposition und Menschenrechte”, sagte Pilz und legte noch eines drauf: “Die FPÖ ist eine Partei von Verfassungsfeinden.” Er nahm aber auch die ÖVP in die Pflicht. Die FPÖ sei eigentlich nur der “Rammbock” für ÖVP-Chef und Kanzler Sebastian Kurz, der eine “Orbanisierung Österreichs” anstrebe. Das sei eigentlich die viel größere Gefahr, so Pilz.

(APA)

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