Die Listennamen sind jetzt unverrückbar, erklärte der Leiter der Wahlabteilung, Robert Stein, am Freitag. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, möchte nun über Wahl-Streitigkeiten künftig früher entscheiden.
Was den von der FPÖ bekämpften Namen Die Freiheitlichen – Liste Westenthaler – BZÖ betrifft, merkte Stein an: Über die Wahlvorschläge wurde in großem Verantwortungsbewusstsein diskutiert, es wurde kein Problem gesehen. Auch in den Landeswahlbehörden sei offenkundig kein Problem gesehen worden.
Auch bei den Wahlbehörden sieht das Innenministerium keine Handhabe für Änderungen in der Sitzverteilung, betonte Stein. Nicht nur die FPÖ, auch Verfassungsrechtler oder die SPÖ hatten nach der Entscheidung, der FPÖ den dritten Platz am Stimmzettel zu geben, ein Überdenken des Regierungsbeschlusses gefordert, mit dem das BZÖ in die Bundeswahlbehörde – und in der Folge alle untergeordneten Wahlbehörden – nominiert wurde.
VfGH-Präsident Korinek kritisierte, dass im aktuellen Stimmzettel- Streit zwischen FPÖ und BZÖ nur eine Wahlanfechtung im Nachhinein möglich ist. Das sollte geändert werden. Der VfGH sollte seine Entscheidungen im Vorfeld treffen können. Damit könnte man das Risiko einer Neuwahl ausschalten, sagte Korinek in der neuen Tageszeitung Österreich. Hier hätte die Politik reagieren können, meint der Jurist. Derzeit sei das Neuwahl-Szenario nämlich nicht vom Tisch.