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"Lissabon-Novelle" bringt Aufwertung des Bundesrates

Bregenz -  Der Nationalrat hat gestern, Donnerstag, eine Anpassung der Bundesverfassung an die mit dem Vertrag von Lissabon geschaffenen neuen Mitwirkungsrechte der nationalen und regionalen Parlamente beschlossen.
Der Bundesrat wird in Zukunft wie der Nationalrat ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof für den Fall erhalten, dass ein europäisches Gesetz gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt. Zudem kann er sich am Verfahren der Subsidiaritätskontrolle beteiligen und hat dabei die Stellungnahmen der Landtage zu berücksichtigen.

Landtagspräsidentin Bernadette Mennel begrüßt diese Aufwertung des Bundesrates auch als Erfolg Vorarlberger Bemühungen: “Der Vorarlberger Landtag hat im Begutachtungsverfahren zum damals völlig ungenügenden Gesetzesentwurf klar darauf hingewiesen, dass der Bundesrat dieselben Mitwirkungsrechte erhalten muss wie der Nationalrat. Die nunmehr beschlossene Novelle ist ein Fortschritt gegenüber der derzeitigen Rechtslage.”

“Lissabon” in der Praxis leben

LTP Mennel weist aber auch darauf hin, dass es nunmehr gilt, “Lissabon” auch in der Praxis zu leben: “Der Bundesrat wird unter Beweis stellen müssen, dass er in der Lage ist, die europapolitischen Interessen der Länder wahrzunehmen. “Der Vorarlberger Landtag wird sich jedenfalls wie in der Vergangenheit zu aktuellen europäischen Vorhaben äußern. Im Falle der Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ist es beispielsweise bisher gelungen, die Interessen des Landes erfolgreich auf der europäischen Ebene einzubringen.”

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