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Linzer Suchtgift-Mediziner freigesprochen

Urteil nicht rechtskräftig.
Urteil nicht rechtskräftig. ©Bilderbox
Ein 61-jähriger früherer Substitutionsmediziner, der wegen zu vieler und zu hoher Suchtgift-Rezepte angeklagt war, ist Dienstagnachmittag in einem Schöffenprozess im Landesgericht Linz freigesprochen worden. Die Staatsanwältin und der Verteidiger gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. Das Gerichtsverfahren gegen den Arzt hat mehr als eineinhalb Jahre gedauert.


Die Anklage lautete u.a. auf schwere Körperverletzung, Suchtgifthandel und schweren Betrug. Der Mediziner habe ohne ordentliches Erheben der Krankheitsgeschichte oder Harntests Ersatzstoffe verschrieben und dabei die erlaubte Tagesdosis oft weit überschritten bzw. zusätzliche Mittel trotz Kontraindikation verordnet, so der Vorwurf. Laut seinem Verteidiger soll ein Koordinator des Landes ausgesagt haben, dass zum damaligen Zeitpunkt vereinbart gewesen sei, alle Tests von der Bezirksverwaltungsbehörde durchführen zu lassen.

“Ich hatte in den 30 Jahren keinen einzigen Todesfall”, rechtfertigte sich der Beschuldigte. Er habe im Allgemeinen nach den geltenden Richtlinien gehandelt, sei aber, wenn es für besser hielt, davon abgewichen. Patienten hätten sich sonst zusätzlich zu den Ersatzstoffen illegal Drogen am Schwarzmarkt besorgt und diese gespritzt, was möglicherweise tödlich geendet hätte.

Zum Vorwurf, dass er der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK) teilweise zu viel verrechnet habe, sagte der Arzt, dass das nicht möglich sei. Eine seiner Mitarbeiterinnen habe sich darum gekümmert und er um die Behandlung. “Es geht da um Leben und Tod.”

Die Staatsanwältin verwies in ihrem Schlussplädoyer darauf, dass der Angeklagte möglicherweise nicht lege artis gehandelt habe, und verlangte einen Schuldspruch. Sie verwies auf die Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Reinhard Haller vom Februar, wonach ein eventuelles Fehlverhalten anderer behandelnder Mediziner nicht jenes des Beschuldigten mindere.

Die von dem 61-Jährigen ausgestellten Rezepte seien bis auf ganz wenige Ausnahmen von Amtsärzten genehmigt worden, konterte der Verteidiger abschließend. Bei einer Verurteilung müsse man auch deren Verantwortung hinterfragen. Er betonte, dass es bei Verschreibungen nicht so wie in der Statistik oder Mathematik sei, wo es fixe Grenzwerte gibt. Sein Mandant habe im Rahmen der in Oberösterreich üblichen Praxis gehandelt.

Die Richterin begründete den Freispruch damit, dass der Mediziner bei seinen Patienten – mehr als 60 waren als Zeugen geladen, viele erschienen nicht zum Prozess – im Zweifel von einer Abhängigkeit ausgehen musste. Dass die Behandlungsmethoden unzureichend gewesen seien, könne in keinem Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden.

Zu den Ansprüchen der OÖGKK sagte sie, dass diese den ihr entstandenen Schaden mit knapp 13.000 Euro falsch berechnet habe. Sie sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass es zu gar keinen Behandlungen gekommen ist.

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