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Limousinenservice nicht bezahlt: Prozess wegen Betrugs und Drohung in Wien

Der Angeklagte musste sich wegen Betrugs und gefährlicher Drohung verantworten.
Der Angeklagte musste sich wegen Betrugs und gefährlicher Drohung verantworten. ©bilderbox.com (Sujet)
Am Dienstag musste sich ein Freigänger am Wiener Landesgericht wegen Betrugs und gefährlicher Drohung verantworten. Der Grund: Er ließ sich von einem Limousinenservice in der Gegend herumkutschieren, blieb aber die Rechnung schuldig.

Der 34-Jährige war 2013 für zehn Monate in Hirtenberg eingesessen und wurde fast jeden Tag von einem Limousinenservice zur Arbeit bei seinem Vater chauffiert. Dieser hatte bereits des öfteren deren Autos gebucht und immer prompt bezahlt, dies tat er auch für seinen Sohn. Dieser nutzte jedoch zusätzlich 14 Mal die Limousinen während mehrtägiger Freigänge, etwa in Salzburg. Selbst hatte er damals keine Führerscheinerlaubnis.

Angeklagter wollte Rechnungen nach Entlassung zahlen

Die Rechnungen läpperten sich im Laufe der Zeit auf etwa 10.000 Euro, wovon der Häftling jedoch nur 20 Prozent bezahlen konnte. Den Rest hoffte er, nach seiner vorzeitigen Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe bezahlen zu können. Als aus der bedingten Entlassung jedoch nichts wurde, er sich mit seinem Vater zerstritt und die Firma immer dringender die Begleichung der Limousinenschulden urgierte, verlor der 34-Jährige die Nerven und flüchtete kurzzeitig nach Israel.

Schuldig wegen Betrugs und Drohung

Dort ist es, wie auch ein Freund des Beschuldigten schilderte, üblich, dass Familie und Freunde ein Fest für Haftentlassene feiern und ihn finanziell für einen Neuanfang unterstützen. Tolstiuk glaubte dem 34-Jährigen, dass er sich darauf verlassen hatte und so die Schulden bezahlen wollte. Deshalb gab es für diesen Anklagepunkt auch einen Freispruch.

Einen Schuldspruch wegen gewerbsmäßigen Betrugs setzte es jedoch wegen dreier offener Restaurantrechnungen, die monatelang nicht beglichen wurden. Wegen gefährlicher Drohung wurde der Mann ebenfalls verurteilt: Er hatte der Geschäftsführerin des Limousinenservice angekündigt, sie fertig zu machen und ihr “Arme und Beine ausreißen zu lassen”.

Vater zahlte offene Beträge

Mildernd wertete der Richter den Umstand, dass der Vater des Beschuldigten schließlich doch die offenen Beträge beglich. “Mit einem Jahr sind Sie noch sehr milde davongekommen.” Dies sah dieser offenbar nicht so und erbat sich nach der Beratung mit seinem Verteidiger Peter Philipp drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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