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Liechtensteiner Frauen müssen im Ausland Kinder gebären

Geburtenabteilung am Landesspital in Vaduz wird geschlossen.
Geburtenabteilung am Landesspital in Vaduz wird geschlossen. ©dpa (Themenbild)
Die Geburtenabteilung am Landesspital in Liechtenstein wird im Frühjahr geschlossen. Liechtensteinerinnen, die in einem Spital gebären wollen, müssen in Zukunft ins Ausland fahren - nach Chur, ins st. gallische Grabs oder nach Feldkirch in Vorarlberg.

Die Schließung der Geburtshilfe war von der Führung des Landesspitals Vaduz bei der Regierung beantragt worden.

Liechtenstein sieht keine Alternative

Die Analyse habe gezeigt, dass es keine Alternative zu diesem Entscheid gebe, teilte die Regierung am Mittwoch mit. Im Landesspital erblickten bisher pro Jahr rund 200 Babys das Licht der Welt, die Hälfte aller Neugeborenen von Müttern, die im Fürstentum leben.

Hebammen: Jobverlust oder Frühpension

Die Einstellung der Geburtenabteilung führt zu personellen Konsequenzen. Ihre Beschäftigung am Spital verlieren sechs Hebammen. Weitere Geburtshelferinnen gehen in die Frühpensionierung.

Noch 2012 Neukonzeption samt Geburtshilfe

Noch im Herbst 2012 hatte die Regierung die Neukonzeption des Landesspitals vorgestellt, welche auch die Geburtshilfe vorsah. Nachdem alle Belegärzte der Geburtenabteilung ihre Verträge mit dem Landesspital gleichzeitig gekündigt hätten, habe sich aber eine neue Ausgangslage ergeben.

Für die Geburt nach Vorarlberg oder in die Schweiz

Für die liechtensteinischen Patientinnen ist eine Geburtshilfe nach anerkannten Qualitätskriterien laut Regierungsangaben in den umliegenden Spitälern von Chur, Grabs oder Feldkirch möglich. Erste Abklärungen der Spitalleitung hätten gezeigt, dass die Ressourcen vorhanden seien, um werdenden Müttern aus Liechtenstein Sicherheit und Qualität in zu bieten.

Vereinbarungen über Grundversorgung 

Die Regierung in Vaduz hat mit verschiedenen Vertragsspitälern Vereinbarungen über die Grundversorgung für die liechtensteinische Bevölkerung getroffen, welche die Geburtshilfe einschließen. Das Landesspital prüft, wieweit ein Bedarf besteht, bestimmte Dienstleistungen wie etwa Geburtsvorbereitung oder Stillberatung weiterhin anzubieten.

(APA/red)

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